Raucher ausmanövriert

Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, daß ein Beamter, der Nichtraucherschutz begehrte, deswegen nicht in ein anderes Arbeitsgebiet versetzt werden durfte. Dieses Urteil zum Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ läuft im Kern darauf hinaus, daß niemand allein aus Nichtraucherschutzgründen gegen seinen Willen versetzt werden darf (Aktenzeichen BVerwG 2C 53.86). Der Bonner Beamte war aus einem mit Klimaanlage ausgestatteten Großraumbüro des Ordnungsamtes in ein Einzelbüro versetzt worden und fühlte sich aus seinem sozialen Umfeld gerissen.