Manager auf Gehaltsliste des Entwicklungsministers

■ Pläne der Bundesregierung zur Hilfe für „bundesdeutschen Arbeitsmarkt“

Aus Bonn Ulli Kulke

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) ist im Begriff, ein neues Instrument zu schaffen, mit dem die Kosten bundesdeutscher Konzerne für deren Export oder Direktinvestitionen in der Dritten Welt subventioniert werden können. Die Bundestagsfraktion der Grünen ist jetzt Plänen des BMZ– Referates 222 (für Industrie, Handwerk, Berufsbildung, Banken– und Versicherungswesen und Tourismus) auf die Spur gekommen, die Gehälter deutscher Manager in den Dependancen von BRD–Unternehmen in Entwicklungsländern zu übernehmen. Die Kosten sollen aus dem Topf für Technische Zusammenarbeit (TZ) beglichen werden, aus dem üblicherweise Entwicklungsprojekte mit bundesdeutscher Expertenbeteiligung finanziert werden. In einem BMZ–Vermerk des Referates 222 heißt es dazu: „Im Zuge einer Wende der EZ (Entwicklungszusammenarbeit, d. Red.) zugunsten der Privatwirtschaft müßte dagegen zunehmend TZ im Managementbereich für deutsche privatwirtschaftliche industriell– gewerbliche Auslandsunternehmen eingesetzt werden. Um das möglich zu machen, wäre zu erwägen, ob das BMZ der Privatwirtschaft ermöglichen könnte, eine Bezuschussung der Entsendung von Managementpersonal in Höhe von 30 bis 80 Prozent der Kosten zu übernehmen. Das könnte in gleicher Weise auch für die der Kooperation vorgeschalteten Feasibilitystudien gelten.“ Würden diese Pläne Wirklichkeit, so würde jeder bundesdeutsche Manager in der Dritten Welt in den Status eines Entwicklungshelfers „aufsteigen“ und - da die Studien, die über die Profitabilität einer bundesdeutschen Ansiedlung Auskunft geben sollen, ebenfalls subventioniert werden - jede Direktinvestition als ein Entwicklungsprojekt tituliert werden können. Das BMZ–Papier nennt auch bereits konkrete Verfahrensvorschläge: „Die ersten fünf Jahre voller Zuschuß in länderweise festzulegender prozentualer Höhe der Entsendungskosten und für die folgenden fünf Jahre 50 Prozent davon.“ Auch die Begründung entbehrt kaum der Deutlichkeit: Man erhofft sich unter anderem „... arbeitsmarktpolitische Auswirkungen in der Bundesrepublik, auch hinsichtlich der Entfaltung von Ingenierbüros für die deutsche Wirtschaft in den Entwicklungsländern“. In der Ägide des inzwischen ins Verkehrsressort übergewechselten Ministers Warnke stand die bundesdeutsche Entwicklungshilfe unter Beschuß der parlamentarischen Opposition, da sie vor allem Gelder aus dem Topf „Finanzielle Zusammenarbeit“ zur Förderung bundesdeutscher Exporte von Hochtechnologieprodukten einsetzte, ein Verfahren, das vor allem nach Meinung der Grünen nichts mit Entwicklungshilfe zu tun hat. Da diese Art der Exportsubvention jedoch nur im Zusammenhang mit zusätzlicher Kreditaufnahme der Entwicklungsländer in der Bundesrepublik funktionierte (“Mischfinanzierung“), haben die verschuldeten Länder der Dritten Welt vorerst ihr Interesse daran verloren. Der neue Entwicklungsminister Hans Klein will nun aus diesem Engpaß offenbar die Konsequenz ziehen, und den TZ–Topf für die bundesdeutsche Industrie öffnen, auch ohne finanzielle Beteiligung aus der Dritten Welt. Für den grünen Entwicklungsexperten Ludger Volmer ist die geplante Managementsubventionierung daher auch „die konsequente Fortführung einer CSU– Entwicklungshilfepolitik, die in erster Linie den Interessen der bundesdeutschen Wirtschaft dient“. Er befürchtet, daß damit „die wenigen Ansätze für eine grundbedürfnisorientierte Entwicklungshilfe verdrängt werden, die im Augenblick über die technische Hilfe gefördert werden“. Dies dürfe auch vom Volumen abhängen, mit dem die Manager hier vom BMZ bezahlt werden. Auffällig ist, daß parallel zu diesen Plänen der TZ–Haushalt von der Regierungsmehrheit im Haushaltsausschuß vorbei am Entwicklungsausschuß um 50 Millionen DM aufgestockt wurde. Der Bundesverband des Groß– und Außenhandels, der offenbar vom BMZ in diese Pläne eingebunden wurde, hat jetzt erst einmal in einer Fragebogenaktion seine Mitglieder aufgefordert, hier Bedarf für die Subventionierung der Managergehälter anzumelden.