BGH–Urteil zu Mahler Scholz in Zugzwang

■ Nach der Aufhebung des Berufsverbots muß Berlins Justizsenator Scholz über die Wiederzulassung entscheiden

Berlin (taz) - Mit Verwunderung reagierte ein Sprecher des Berliner Justizsenats auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach der frühere Rechtsanwalt und einstige Mitgründer der RAF Horst Mahler als Anwalt wieder zugelassen werden könne. Justizsprecher Kaehne zur taz: „Für uns war in unserer ablehnenden Haltung die Integrität des Anwaltstandes entscheidend, die Frage, ob diese Integrität verloren geht, wenn einer, der vor vielen Jahren immerhin schwerste Verbrechen begangen hat, wieder in den Anwaltsstand aufgenommen wird.“ Im übrigen hätten der Ehrengerichtshof und der Berliner Justizsenat ihre Ablehnung der Wiederzulassung nie endgültig formuliert. In einem Bescheid habe der Justizsenator 1986 sogar explizit erklärt, daß die Zulassung „noch nicht“ möglich sei. Der BGH habe sich im übrigen in seiner Begründung im Wesentlichen zu „Entbehrlichem“ geäußert, zur Frage von Mahlers Ablösung vom Terrorismus etwa. Daran habe auch bisher niemand gezweifelt. Der Vorsitzende Richter des BGH hatte in seiner mündlichen Urteilsbegründung erklärt, daß der Senat „von der echten Wandlung Mahlers überzeugt“ sei. Der BGH hatte aber auch erläutert, daß aus objektiver Sicht der Öffentlichkeit eine Wiederzulassung geboten sei, während dies in Berlin bisher bestritten worden war. Mit anderen Worten: Der BGH machte deutlich, daß es bei der Entscheidung um Mahlers Zulassung als Anwalt nicht darum gehe, Volkes Stimme, sondern Recht anzuwenden. Der Berliner Justizsenator Rupert Scholz (CDU) muß jetzt unter Beachtung der Rechtsauffassung des BGH erneut entscheiden. Auf die Frage der taz, ob Mahler denn jetzt mit seiner Wiederzulassung rechnen könne, wollte die Justizverwaltung noch nicht antworten. Man werde die schriftliche Begründung des BGH–Urteils abwarten. Mahler kommentierte das Urteil mit einem Satz: „Der BGH hat mit seiner Entscheidung stabiles Selbstvertrauen in staatliche Institutionen bewiesen und einen Grad von Rechtsbewußtheit gezeigt, den ich in Berlin vermißt habe.“ mtm