Familie Berthold und die Zählstelle

■ Die beharrliche Weigerung der Volkszählungs–Erhebungsstelle in St. Ingbert, die Zählbögen rauszurücken / Statt der geforderten Bögen kamen Zwangsgeldbescheide

St. Ingbert (taz) - Der zweite „Zwangsgeldfestsetzungsbescheid“ der Stadt St. Ingbert an die „Sehr geehrte Familie Berthold“ wegen „Nichterteilung“ der Auskünfte zur Volkszählung klang bedrohlich. 400 Mark pro Auskunftspflichtigen dazu zählten auch die zwei minderjährigen Kinder - und 15 Mark Portokostenersatz machten 1.615 Mark. Die Zahlkarte war gleich beigefügt und die Androhung der nächsten Schritte ebenfalls. Sollte innerhalb einer Woche die Auskunft nicht erfolgen, dann würde es ein erneutes, dann doppeltes Zwangsgeld pro Zählnase setzen, teilte die saarländische Kommune mit. Dabei wollten Brigitte Berthold, Mitglied des Bundesvorstandes der Grünen, und ihre Familie ihrer Auskunftspflicht gerne nachkommen. Doch die Erhebungsbögen seien durch ein Mißgeschick unbrauchbar geworden, berichtete Brigitte Berthold. Die angeforderten Ersatzbögen habe die Zählstelle ihr jedoch nicht zugesandt. Stattdessen setzte es „Zwangsgeldfestsetzungsbescheide“. Weder dem Heranziehungsbescheid noch den beiden Zwangsgeldbescheiden waren neue Erhebungsbögen beigefügt. Bei der Kommune St. Ingbert stellte man sich auf den Standpunkt: wenn sie ausfüllen wollen, sollen sie das doch gleich in der Zählstelle machen. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet, und der beteuerte ebenfalls, daß seine Mandanten bereit seien, die Fragebögen der Volkszählung 87 auszufüllen. „Nicht wir boykottieren die Volkszählung, sondern die Erhebungsstelle“, meinte Brigitte Berthold zur taz. Beim „letzten Angebot“ der Zählstelle gab die grüne Bundesvorständlerin dann nach. Sie holte sich die Erhebungsbögen höchstpersönlich ab, und inzwischen sind sie ausgefüllt zurückgegeben. Erhebungsstellenleiter Alfred Fromm zur taz: „Ich glaube sogar, daß die ordnungsgemäß ausgefüllt haben.“ Ob man jetzt allerdings noch die verhängten Zwangsgelder eintreiben wird, könne er nicht beantworten. Da müsse der Kreisrechtsausschuß entscheiden. Er persönlich tendiere dazu, auf die Vollstreckung der Gelder zu verzichten. Warten wir es ab. Felix Kurz