Zwei neue Radikal–Prozesse

■ Acht Monate Bewährung für Buchhändler wegen „Radi 132“ / Anderes Verfahren in Düsseldorf

Bonn/Bochum (taz) - Acht Monate Gefängnis mit Bewährung und 800DM Geldstrafe verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch gegen den Bonner Buchhändler Harald K. Er soll durch seine Beteiligung an der Verbreitung der Radikal Nr.‘fe2‚132 für terroristische Vereinigungen (RAF und RZ) geworben haben. Der Vorwurf der „Unterstützung“ wurde dagegen fallengelassen. Harald K. ist derzeit Umschüler im Bonner Buch laden „46“. Er war zur Zeit des angeblichen Radikal–Verkaufs arbeitslos und „höchstens als Kunde im Buchladen anzutreffen“. Ein Testkäufer der Polizei will aber mit einem Mann in der fraglichen Zeit im Buchladen über die Radikal gesprochen haben. Oberstaatsanwalt Opitz ging nun von einer „gemeinschaftlichen Täterschaft“ des Buchladenkollektivs aus. Das reichte dem Gericht für die Verurteilung aus. Harald K. wird Revision einlegen. Am Dienstag, den 8.12., beginnt um 9.30 Uhr vor dem fünften Strafsenat in Düsseldorf ein Prozeß gegen einen Mitarbeiter der Detmolder Buchhandlung „Distel“. Eine bundesweite Beschlagnahmungs– und Durchsuchungsaktion, die im Juli 86 in 31 Städten durchgeführt worden war, galt auch der Ausgabe 132 der Radikal. Diese Hefte, so sagen die Detmolder allerdings, haben „die Bullen selbst mitgebracht“. Uwe Zappel/Caw