Buschhaus–Betreiber angezeigt

■ Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen: „Illegaler und gesundheitsgefährdender Betrieb einer Großanlage“ / Bücher und Aufzeichnungen vom Kraftwerkbetrieb sollen beschlagnahmt werden

Berlin (taz) - Der Berliner Anwalt Reiner Geulen hat gestern Strafanzeige wegen „illegalen Betriebs des Kraftwerks Buschhaus“ gestellt. Geulen sieht einen dringenden Tatverdacht für einen illegalen und gesundheitsgefährdenden Anlagenbetrieb. Die Strafanzeige ist eine Reaktion auf die vergangene Woche bekanntgewordenen „Mängel“ der Rauchgasentschwefelungsanlage des Kohlekraftwerks. Inzwischen liegen genauere Zahlen über die Nicht–Effizienz der Entschwefelungsanlage vor. Danach ist die Anlage nur für 550 Stunden in Betrieb gewesen. Das Kraftwerk selbst lief aber 2.274 Stunden. An 76 Tagen fiel die Entschwefelung, die aber selbst im Betriebszustand nur einen Teil der Schwefelemissionen abfiltert, komplett aus. Der rechtlich zwingend vorgeschriebene Höchstwert von 400 Milligramm Schwefeldioxid pro Kubikmeter Abluft wurde mindestens neunmal überschritten. Die Strafanzeige von Geulen, der den Grünen–Abgeordneten Jochen Brauer vertritt, richtet sich gegen die Betreiberfirma BKB, aber auch gegen die Bezirksregierung Braunschweig und das niedersächsische Umweltministerium wegen des „Tatverdachts der Beihilfe“. Geulen hat zur Beweissicherung beantragt, daß die Aufzeichnungen über die Emissionen von Buschhaus, die lückenlos zu führen seien, sofort sichergestellt worden. Von der Bezirksregierung verlangt er den Widerruf sämtlicher Betriebsgenehmigungen für Buschhaus und das Nachbarkraftwerk Offleben. Nach geltendem Recht sei der Widerruf wegen erwiesener „Unzuverlässig keit des Betreibers“ notwendig. Der Anwalt erinnerte gestern in einer Pressemitteilung auch gleich an das Strafmaß für den illegalen Betrieb einer gesundheitsgefährdenden Anlage: Bis zu fünf Jahren Haft. Für Geulen und Brauer ist das Buschhaus–Fiasko logische Konsequenz der bisherigen Politik. Schon vor der offiziellen Inbetriebnahme der Entschwefelungsanlage hätten sie darauf hingewiesen, daß eine solche Anlage die extrem schwefelhaltige Braunkohle von Buschhaus nicht entschwefeln könne. Die Anlagenfirma Davy Mc Kee habe noch keinerlei Erfahrung mit solchen Brennstoffen. Manfred Kriener