Drei Jahre Gefängnis für Störung des Achille–Lauro–Prozesses

Mit einer bösen Überraschung endete der Prozeß gegen die vier Deutschen, die im Juni vergangenen Jahres im Prozeß gegen die Entführer des Kreuzfahrtschiffes „Achille Lauro“ (und mutmaßlichen Mörder des Passagiers Leon Klinghoffer) Palästinenserparolen gerufen und damit die Sitzung vorübergehend unterbrochen hatten: nachdem sie in erster Instanz per Schnellverfahren drei Monate „wegen Störung einer Gerichtsverhandlung“ erhalten hatten und damit sofort freigekommen und ausgewiesen worden waren, verurteilte sie das Appellationsgericht in Genua auf Berufung des Staatsanwalts nun „wegen Billigung einer Straftat“ zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Dabei können die vier, die von der Strafe nur bei einer Rückkehr nach Italien tangiert werden, noch von „Glück“ sprechen, denn das Gericht kann in solchen Fällen bis zu zwölf Jahren verhängen. Erstaunlich ist bei alledem, daß sich die Sache offenbar erst im Nachhinein so kräftig aufblähte. Die damals gerufenen Parolen hatte nicht einmal der direkt vor ihnen sitzende amerikanische Generalkonsul Higgins verstanden, und nach der Festnahme der vier hatte auch der damals anklageführende Staatsanwalt Luigi Carli erklärt: „Im Grunde ist überhaupt nichts passiert.“ Werner Raith