Neue Verhaftung in Frankfurt

■ Bundesanwaltschaft vermeldet neue Verhaftung / Vorwurf der Beteiligung an Anschlag auf Strommast / Noch kein Geständnis Eichlers / Insgesamt sind seit den Schüssen an der Startbahn elf Haftbefehle ergangen

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Im Zusammenhang mit Anschlägen auf diverse Strommasten und Einrichtungen an der Startbahn West, die von der Bundesanwaltschaft (BAW) der „Gruppe Eichler“ (BAW) zugeordnet werden, hat BAW–Sprecher Prechtel gestern die Verhaftung des 24jährigen Martin M. aus Frankfrut bekannt gegeben. Martin M. wird von der Bundesanwaltschaft verdächtigt, an einem bestimmten Anschlag auf einen Strommast beteiligt gewesen zu sein. Der Beschuldigte sei am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in U– Haft genommen worden. Wie Prechtel weiter mitteilte, seien drei andere Personen, die seit dem 1. Dezember mit Haftbefehl gesucht werden, noch immer „abgängig“. Auch von Frank Hoffmann, nach dem seit dem 6. November wegen des Verdachts der Beteiligung an der Ermordung von zwei Polizisten an der Startbahn mit Haftbefehl gefahndet wird, fehle noch immer jede Spur. In den fünf Wochen seit den Schüssen an der Startbahn hat der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof insgesamt elf Haftbefehle erlasen. Auf Nachfrage der taz erklärte Prechtel, daß zur Zeit - neben Andreas Eichler, dem vorgeworfen wird, die Polizisten Eichhöfer und Schwalm erschossen zu haben - insgesamt drei männliche Personen in Haft genommen worden seien. Bei vier weiteren Personen seien die Haftbefehle „aus unterschiedlichen Gründen“ außer Vollzug gesetzt worden, darunter auch bei der Freundin Andreas Eichlers. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft lauteten die Haftbefehle nur bei Eichler und Hoffmann auf „Mord verdacht“; alle anderen Haftbefehle beinhalteten den §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) und/oder den konkretisierten Vorwurf der Beteiligung an einem oder an mehreren Anschlägen, den die sogenannte Gruppe Eichler verübt haben soll. Wie Bundesanwalt Prechtel weiter mitteilte, habe Andreas Eichler bisher kein Geständnis abgelegt. Die Bundesanwaltschaft geht allerdings aufgrund der Beweislage - Schmauchspuren an Eichlers Handschuh/Tatwaffe in der Wohnung der Freundin - davon aus, daß Eichler der Polizistenmörder an der Startbahn ist. Eichlers Aussage, er habe die Tatwaffe erst nach den Schüssen von dem flüchtigen Frank Hoffmann zugesteckt bekommen, wird von der Bundesanwaltschaft als „Schutzbehauptung“ gewertet. Frank Hoffmann selbst hatte in einem Brief an die taz erklärt, „absolut nichts“ mit den Polizistenmorden an der Startbahn zu tun gehabt zu haben.