Grüne klagen bei Staatsgerichtshof

Stuttgart (taz) - Mit einer Klage vor dem baden–württembergischen Staatsgerichtshof wollen die Grünen erreichen, daß ihr Sondervotum zum Untersuchungsbericht „indirekte Parteienfinanzierung“ veröffentlicht werden darf. Schon während den Sitzungen des Untersuchungsausschusses, war die Öffentlichkeit immer dann ausgeschlossen, wenn bei Zeugenvernehmungen die Namen von Spendern, Wirtschaftsverbänden und sog. Spendenwaschanlagen genannt wurden. Unter dem Vorwand, das Steuergeheimnis von Spendern und Empfängern wahren zu wollen, war den Abgeordneten des Landtags die Einsicht in den Abschlußbericht im Sommer dieses Jahres nur unter Aufsicht und in einem eigens dafür hergerichteten Raum gestattet. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses war den Grünen auch die Veröffentlichung ihres als Sondervotum erstellten Berichts vom Justiz– und Finanzministerium des Landes verboten worden. Der Schutz der eigenen Daten aber, so die Grünen, sei durch das „rechtswidrige Verhalten“ von Spendern und Empfängern verwirkt worden. Auch käme dem Steuergeheimnis kein verfassungsrechtlicher Rang zu, das öffentliche Interesse an einem solchen Korruptions– und Bestechungsskandal sei grundsätzlich höher zu bewerten. didi