Verbot der „Abtreibungspille“?

Der bayerische Ministerrat hält die Anwendung der „Abtreibungspille“ für strafbar. Nach Auffassung von Justizministerin Mathilde Berghofer–Weichner gelten Medikamente, die den bereits in der Gebärmutter eingenisteten Embryo an seiner Weiterentwicklung hindern, als strafbare Abtreibung nach Paragraph 218. Die Ministerin soll jetzt gesetzgeberische Maßnahmen zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ prüfen. Die hochdosierten Hormonpräparate, die bis zu zehn Tage nach Ausbleiben der Menstruation eingenommen werden können, wurden zuerst vom französischen Pharmakonzern Roussel–Uclaf entwickelt. In Frankreich löste die „RU 486“ bereits heftige Diskussionen aus. (Vgl. dazu taz–Frauenseite vom 14.Mai 1987) dpa/taz