Liberale Beschlüsse

■ Die FDP und das verschärfte Demonstrationsrecht

Von der FDP befürwortet wurden folgende Maßnahmen: - Änderungen der Strafprozeßordnung, insbesondere beschleunigte Verfahren (Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten) gegen Demonstranten, die sich strafbar gemacht haben sollen; - Novellierung des Versammlungsrechts und des Vermummungsverbots (dann Straftat), dazu gehört auch die Vermummung und Schutzbewehrung sowie das Mitführen entsprechender Gegenstände auf dem Weg zur und von einer Demonstration; - administrative und polizeiliche Maßnahmen einschließlich neuartige Polizeiausrüstung; - spezielle Einsatzreserven des Bundesgrenzschutzes für Großdemonstrationen, die zur Unterstützung der Länder bereitgestellt werden GSG 9 läßt grüßen, d.sin; - Vorbeugehaft für „Täter“, die innerhalb der letzten zwei Jahre wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden waren oder wenn durch eine „Tat“ ein anderer in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung gebracht wurde; - das Gemeinsame Programm Innere Sicherheit von Bund und Ländern soll fortgeschrieben werden; - die Befürwortung von Straftaten (§130b StGB) soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. xz