Fettecke von Beuys klaglos vernichtet

■ Gericht lehnt Schadensersatz ab / Berufung eingelegt

Berlin (taz) - In fünf Metern Höhe und unter Verwendung von fünf Pfund Markenbutter installierte Joseph Beuys 1982 in seinem Arbeitszimmer in der Düsseldorfer Kunstakademie eine Fettecke. Die Plastik in Form eines gleichschenkligen Dreiecks wurde 1986 entfernt und in die Mülltonne geworfen. Daraufhin klagte der Beuys– Schüler Johannes Stüttgen, der den mit dem Kunstwerk verzierten Raum zusammen mit Beuys genutzt hatte, auf 50.000 Mark Schadensersatz mit der Begründung, Beuys habe ihm die Fettecke noch zu Lebzeiten geschenkt. Die 2. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts hat am Mittwoch diese Klage zurückgewiesen. Da keine notarielle Schenkungsurkunde vorliege und eine „Handschenkung“ wegen der Natur des Kunstwerks nicht möglich gewesen sei, wäre das Eigentum nicht „wirksam übertragen“ worden. Beuys habe seinen Besitz durch die von Stüttgen behauptete Schenkung nicht aufgegeben, er sei „Mitbesitzer“ geblieben. Damit fehlten die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, man habe nicht zu entscheiden, ob die Fettecke ein „Kunstwerk mit Marktwert“ sei und auch nicht, ob es sich bei der Butter–Installation überhaupt um ein Kunstwerk handelt. Stüttgens Anwalt wies nach der Verhandlung darauf hin, daß in den Ermittlungsakten statt der kunstunverständigen Putzfrauen nur ein Verwaltungsangestellter auftauchte, der die Fettecke entfernt haben soll. Dieser aber sei an dem besagten Tag gar nicht anwesend gewesen. Statt dessen behaupte der Hausmeister, das Kunstwerk „im Auftrag“ entfernt zu haben. Der Meisterschüler Johannes Stüttgen hat Berufung zum Oberlandesgericht angekündigt. gt