Ermittlung gegen Raubdruckfahnder

Berlin (taz) - Der große Fahndungserfolg der Berliner Staatsanwaltschaft in Sachen Raubdrucke vom Anfang der Woche kam durch die illegalen Schüffelpraktiken einer Frankfurter Detektei zustande, wie der taz gestern bekannt wurde. In einer Berliner Druckerei waren am Montag erstmals zahlreiche Druckplatten mit Bestseller–Titeln beschlagnahmt und wenig später zwei angebliche Hintermänner, die die Raubdrucke in Auftrag gegeben haben sollen, verhaftet worden. Gestern wurde bekannt, daß die Berliner Raubdruckszene seit über einem Jahr von zwei Frankfurter Detektiven im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels observiert worden war, und daß sich die beiden Detektive, ein 39jähriger früherer hessischer Schutzpolizist und ein gleichaltriger krankgeschriebener Polizeibeamter, vermutlich illegaler Schnüffelpraktiken bedienten. Gegen beide ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Fernmeldeanlagengesetz, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Urkundenfälschung anhängig. Des weiteren wird gegen zwei Beamte des Gewerbeaußendienstes ermittelt, die im Verdacht stehen, den Detektiven personenbezogen Daten aus dem polizeilichen Informationssystem zugänglich gemacht zu haben. Der Börsenverein will von den Praktiken der Detektei nichts gewußt haben. Der Auftrag wurde einem Sprecher zufolge vor zwei Wochen - nach dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - gekündigt. plu FORTSETZUNG VON SEITE 1