HIV–Zwangstest für Drogenabhängige

■ Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verlangt HIV–Test als Voraussetzung für Bewilligung für Drogentherapie

Berlin (taz) - Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bewilligt nur dann Drogentherapien, wenn sich der Antragsteller einem HIV–Test unterzieht. Diese Praxis wurde jetzt in Berlin bekannt. Eine drogenabhängige berufstätige Frau hatte sich an das Gesundheitsamt des Bezirks Tiergarten gewandt, weil ihr die BfA in einem Brief mitteilte, die Therapie nur dann zu bewilligen, wenn sie sich einem HIV–Test unterziehe. Man habe schon lange gerüchteweise von diesem restriktiven Verfahren der Bundesversicherungsanstalt gehört, erklärte die Tiergartener AL–Gesundheitsstadträtin Sibylle Wurster, allerdings habe man keine Beweise gehabt. Viele Therapiewillige schreckten vor diesem Zwangstest zurück. So würde die Arbeit der Drogenberater zunichte gemacht. Außerdem, so die Stadträtin weiter, entstehe die absurde Situation, daß Berufstätige „bestraft“ würden. Bei Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern nämlich übernehmen die Sozialämter die Kosten, und dort wird kein Test verlangt. Die Stadträtin hat Gesundheitssenator Ulf Fink aufgefordert einzugreifen. Doch der zuckt mit den Achseln - die BfA ist eine Bundesbehörde. Die Bundesversicherungsanstalt steht mit dieser Test–Praxis allein. Die Landesversicherungsanstalt, in der die Arbeiter versorgt sind, verlangt keinen HIV–Test. Wie lange diese Vorraussetzung für die Therapiebewilligung bereits besteht, konnte der Sprecher der BfA, Petrich, gestern nicht beantworten. Auswirkungen auf die Bewilligung einer Therapie habe er aber nicht. Die Information, daß Kliniken HIV–Positive nicht zur Drogentherapie aufnehmen, dementierte Petrich: „Das ist mir nicht bekannt.“ Brigitte Fehrle