taz–Redaktion Hessen abgehört

■ Bundesanwaltschaft ließ Telefon im Rahmen der Fahndung nach Frank Hoffmann anzapfen

Frankfurt (taz) - Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu den Todesschüssen an der Startbahn West wurde die Hessen–Redaktion der taz in Frankfurt in der Zeit vom 21.11. bis 27.11. abgehört. Wie Bundesanwalt Senge der taz mitteilte, sei die Abhöraktion im Rahmen der Fahndung nach Frank Hoffmann erfolgt. Hoffmann, der von dem in U–Haft sit zenden Andreas Eichler beschuldigt worden sein soll, ihm die Mordwaffe - eine „Sig–Saur“– Pistole - nach den Todesschüssen übergeben zu haben, hatte der taz am 20.11. einen Brief geschrieben, in dem er seine Unschuld beteuerte. Die Veröffentlichung des Briefes in der taz vom 21.11. habe die Bundesanwaltschaft zum Anlaß genommen, die Telefone der Redaktion anzuzapfen, „in der Hoffnung, daß sich Frank Hoffmann meldet“ (Senge). Auf Nachfrage erklärte Bundesanwalt Senge, daß „nur“ Gespräche aufgezeichnet worden seien, die im Zusammenhang mit dem immer noch flüchtigen Hoffmann gestanden hätten. Senge: „Alles andere hat uns nicht interessiert.“ Die Bundesanwaltschaft versicherte, daß die Abhöraktion nach erfolglosem Verlauf nach einer Woche eingestellt worden sei. Allerdings liegt der Redaktion darüber noch keine schriftliche Bestätigung vor. Nach noch unbestätigten Informationen der taz soll im Zusammenhang mit der Fahndung nach Hoffmann auch die Redaktion der Frankfurter Rundschau (FR) abgehört worden sein. Die Kollegen wurden bislang von der Bundesanwaltschaft nicht informiert. kpk