Anklage gegen NUKEM

Im Laufe der nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob die Hanauer Staatsanwaltschaft Anklage gegen neun Personen, unter ihnen drei ehemalige hessische Landesminister, wegen des illegalen Betriebs der Kernbrennelementefabrik NUKEM und der Beihilfe zu dieser Straftat erheben wird. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Farwick wird derzeit die richterliche Begründung des ALKEM-Urteils geprüft, um die Erfolgsaussichten einer Anklage im ähnlich gelagerten „Fall NUKEM“ einschätzen zu können. Im ALKEM-Prozeß hatte das Gericht zwar die Praxis ministerieller „Vorabzustimmungen“ als Genehmigungsgrundlage für rechtswidrig erklärt, der Firmenleitung aber nicht nachweisen können, daß sie diese Rechtswidrigkeit hätte erkennen müssen.

In der möglichen Anklage im Fall NUKEM ginge es – über illegale „Vorabzustimmungen“ zu betrieblichen Veränderungen hinaus – um die Frage, ob die Produktion im alten NUKEM-Gebäude nach Vorlage der Neubaupläne überhaupt noch durch die atomrechtliche Übergangsregelung gedeckt war.

Angeklagt würden die NUKEM-Geschäftsführer Hackstein, Jelinek-Fink und Stephany, die drei schon im ALKEM-Prozeß angeklagten Ministerialbeamten sowie die ehemaligen Wirtschaftsminister Steger, Reitz (beide SPD) und Hoffie (FDP). Reinhard Mohr