Sare–Prozeß: Freispruch gefordert

■ Verteidiger der Wasserwerfer–Besatzung plädieren auf nicht zu verhindernden Unfall / Angeklagte hätten nicht fahrlässig gehandelt / Sare habe sich nicht der Situation angemessen verhalten

Frankfurt (ap) - Freispruch hat die Verteidigung am Montag im Prozeß um den Tod des 36jährigen Günter Sare für die Besatzung des Frankfurter Wasserwerfers gefordert, von dem der Demonstrant überrollt worden war. Nach Ansicht der Anwälte trifft den 40 Jahre alten Kommandanten von „WAWE 9“ und dessen 30 Jahre alten Fahrer keine Schuld am Tod Sares am 28. September 1985 während einer Anti–NPD– Kundgebung in Frankfurt. In ihren Plädoyers vor der 31. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts am Montag äußerten sie die Ansicht, es habe sich um einen nicht zu verhindernden Unfall gehandelt. Beide Angeklagten haben nach Überzeugung der Verteidigung nicht fahrlässig gehandelt. Die Angeklagten hätten nicht, wie der Staatsanwalt am Freitag in seinem Plädoyer ausgeführt hatte, das Fahrzeug stoppen müssen, weil die Sicht im Kreuzungsbereich Hufnagelstraße/Ecke Frankenallee nicht ausreichend gewesen sei. Daß die Kreuzung trotz Dunkelheit und Wassernebel an jenem Abend gut zu überblicken gewesen sei, beweise jenes Foto, das eine alleinstehende Person kurze Zeit vor dem Unglück auf der Straße zeige und in der Presse die Runde machte. Zudem sei die Wirkung des Wasserstrahls bereits beendet gewesen. Die Personen, die zuvor Flaschen, Steine und Feuerwerkskörper geworfen hätten, hätten sich bereits zu dem Zeitpunkt davongemacht. Günter Sare hat sich nach Auffassung der Verteidigung jedoch nicht der Situation angemessen verhalten. Er habe vielmehr weder nach rechts noch nach links geschaut, bevor er auf die Straße gerannt sei. Daher beantrage die Verteidigung Freispruch für den Kommandanten und den Fahrer von „WAWE 9“ vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Am Freitag hatte der Anklagevertreter 2.000 Mark Geldstrafe für den Kommandanten und Freispruch für den Fahrer des Wasserwerfers gefordert.