Verfahren im WAA–Bebauungsplan

München (taz) - Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München wurde gestern eine neue Runde in dem Rechtsstreit um die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf eingeläutet. Die WAA–Gegner fechten mit einer Normenkontrollklage die bisherigen Baugenehmigungen, insbesondere die, für das Brennelementeeingangslager an. Als Kläger blieb nur noch der Landwirt Michael Meier übrig. Frühere Kläger waren zurückgetreten, nachdem ihnen die DWK zum Teil horrende Summen für ihre Grundstücke geboten hatte. Der Vorsitzende Richter konzedierte eine „gewisse Rechtsunsicherheit“ in der Frage, ob nicht auch die Gemeinde bei der Baugenehmigung die Strahlenbelastung durch die WAA zu berücksichtigen habe. Hingegen sah die beklagte Seite alle nuklearspezifischen Aspekte mit der atomrechtlichen Genehmigung durch das Umweltministerium als ausreichend gewürdigt an. Über die Dauer des Verfahrens, das auf drei Tage angesetzt ist, herrscht noch Unklarheit. Sie wird auch davon abhängen, ob das Gericht die Kritiker der Kläger, nämlich die mangelnde Berücksichtigung der Auswirkung der WAA auf die Umgebung, als berechtigt anerkennt. Reinhardt Kleinöder FORTSETZUNGEN VON SEITE 1