Degussa – wer, wann, wie, wo, was?

■ Wallmann gesteht „Irrtum“ ein / Streit um Information der Staatsanwaltschaft geht weiter

Berlin (taz) – Der Streit, ob und wann die Degussa die Hanauer Staatsanwaltschaft von den Machenschaften der Transnuklear informiert hat, geht weiter. Gestern gab Hessens Ministerpräsident Wallmann einen Irrtum seines Staatssekretärs Bouffier zu. Degussa, so Wallmann, habe nicht wie behauptet die Staatsanwaltschaft informiert, sondern die Unternehmen Nukem und Transnuklear hätten dies wenige Tage vor der Landtagswahl getan.

Um was geht es? Die Degussa mußte nach Recherchen der ARD- Sendung „Tagesthemen“ zugeben, daß sie zumindest schon am 16.März 1987 von den „Unregelmäßigkeiten“ bei Transnuklear unterrichtet worden war. Aber erst am 8.April, einen Tag nach der Hessen-Wahl, sei Selbstanzeige erstattet worden. Hessens Ministerpräsident Wallmann nahm daraufhin Degussa in Schutz und erklärte am Sonntag beim Landesparteitag, schon wenige Tage vor der Wahl sei die Anzeige von Degussa veranlaßt worden. Inzwischen hatte Degussa aber erklärt, daß sie überhaupt keine Selbstanzeige initiiert habe, sondern der Anwalt von Nukem/TN habe dies getan. Die Hanauer Staatsanwaltschaft wiederum erklärt, daß die Anzeige bei ihr definitiv erst am 8.April, also einen Tag nach der Landtagswahl eingetroffen ist. Ministerpräsident Wallmann hat nun zudem darauf hingewiesen, daß die Selbstanzeige am 2.April in Frankfurt eingegangen sei, weil der Nukem/ TN-Anwalt den Vorgang nicht von der Hanauer Staatsanwaltschaft bearbeitet sehen wollte. Frankfurt habe den Fall dann an Hanau abgegeben.

Der Spiegel hatte schon letzten Montag anhand von „Protokollen“ und „Aufzeichnungen“ berichtet wie es wirklich war: Die Degussa-Experten hätten gebremst und die schon am 7.März geplante Selbstanzeige der Transnuklear gezielt verhindert. In Abstimmung mit der Degussa-Steuerabteilung sei die Selbstanzeige wochenlang hinausgezögert und neue Steuererklärungen vorbereitet worden. –man-