Räumung in der Kiefernstraße

Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl und Raümungstitel aufgebrochen / Polizei: „ein Irrtum“  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

In der Düsseldorfer Kiefernstraße sind am Dienstag von maskierten Polizeieinheiten zwei besetzte Wohnungen geräumt und eine weitere durchsucht worden. Für diese Wohnung lag weder ein Durchsuchungsbefehl noch ein Räumungstitel vor. Gleichwohl stellten die Beamten, von einem Rechtsanwalt zur Rede gestellt, die gesamte Wohnung in Abwesenheit der Bewohnerin auf den Kopf. Als die Frau abends nach Hause kam, fand sie an ihrer – inzwischen ausgewechselten – Tür einen Zettel, auf dem die Polizei um Verständnis für den Einbruch bat, denn man sei „versehentlich“ eingedrungen.

Ein Sprecher des Düsseldorfer Polizeipräsidenten verbreitete gegenüber der taz ebenfalls die Version von der „irrtümlichen“ Öffnung. Dabei seien „verschiedene Schriften aus dem Terrorismus- Bereich“ mitgenommen worden. Eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme wußte Pressesprecher Wolfgang Rodax allerdings nicht zu nennen. Die zwei Wohnungsräumungen gehen nach Auskunft des Sprechers auf einen richterlichen Beschluß vom 28.1. zurück, den die Wohnungsgesellschaft erwirkt habe. Mit Hilfe der Polizei habe der Gerichtsvollzie her die Räumungstitel vollstreckt. Mit der im Dezember durchgeführten Großrazzia wegen §129a habe die Aktion nichts zu tun gehabt. Vor Ort hatten Beamte des politischen Kommissariats (K14), von einem Rechtsanwalt nach dem Grund der Durchsuchung befragt, erklärt: „Wir ermitteln immer wegen §129a“. BewohnerInnen der Kiefernstraße bewerteten die Aktion gegenüber der taz als einen weiteren Versuch des Staatsschutzes, mit Hilfe des §129a „flächendeckend in der gesamten BRD linke Kritik am herrschenden System zu zerschlagen“. Ziel der Razzien, Festnahmen und Beschlagnahmungen sei es, „jegliche Auseinandersetzung um revolutionäre Politikkonzepte zu unterbinden“.