Urangeschäft ohne Grenzen

■ Bundesregierung bestätigt Lieferung von 6.000 kg Uran an Argentinien / Atomwaffensperrvertrag sei im Wortlaut nicht verletzt / Argentinisches AKW „Atucha I“ kann waffenfähiges Plutonium herstellen

Berlin (taz/ap/dpa) – Die Bundesregierung hat die Lieferung von knapp 6.000 Kilogramm Natururan und schwach angereichertem Uran an Argentinien bestätigt. Gleichzeitig wiesen Umweltminister Töpfer und Forschungsminister Riesenhuber in scharfer Form den Vorwurf des parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen im Bundestag, Hubert Kleinert, zurück, mit der Uranlieferung habe sich der Ver dacht auf Verletzung des Atomwaffensperrvertrags durch bundesdeutsche Stellen erhärtet. Über die Uranlieferung der Hanauer Reaktor-Brennelemente Union (RBU) vom April 1985 über Bremen nach Argentinien hatte am Wochenende der Bremer Weser-Kurier berichtet.

Umweltminister Töpfer erklärte, der Uranhandel mit dem südamerikanischen Land, das nicht zu den Unterzeichnern des Atomwaffensperrvertrags gehört, sei dennoch „in voller Übereinstimmung mit den Regelungen des Atomwaffensperrvertrags und der internationalen Kernmaterialüberwachung erfolgt“. Tatsächlich ist das deutsch-argentinische Urangeschäft in allgemein zugänglichen Publikationen der Atomwirtschaft ausgewiesen, wurde jedoch in der Öffentlichkeit bisher nicht beachtet.

Auch der Atomexperte des Darmstädter Öko-Instituts, Michael Sailer, glaubt nicht, daß die Lieferung gegen den Wortlaut des Atomwaffensperrvertrag verstößt. Nach seinen Worten lassen die Ausführungsbestimmungen den Uranhandel mit Nicht-Unter-zeichnerstaaten zu, sofern diese ihre Anlagen von der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEO) überwachen lassen. Dennoch sind die Uranlieferungen aus der Bundesrepublik, mit denen nach Angaben von RBU der in Argentinien von Siemens/KWU erbaute Schwerwasser-Reaktor „Atucha I“ beladen wird, unter dem Gesichtspunkt der Weiterverbreitung von Atomwaffen nicht ohne Brisanz. Der Reaktor in Atucha zeichnet sich dadurch aus, daß die Brennelemente zu jeder Zeit während des Betriebs ausgewechselt werden können, eine wichtige Voraussetzung für die relativ problemlose Aufarbeitung des während des Betriebs aus Uran entstehenden waffenfähigen Plutoniums. Schon seit Jahren wollen Gerüchte nicht verstummen, daß Argentinien bereits heute „im großen Labormaßstab“, so Michael Sailer, Plutonium wiederaufarbeiten kann. 1971 hatten das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) und die Nationale Atomenergiekommission (CNEA) in Buenos Aires eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung vertraglich vereinbart. In der Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung im Sommer 1985, die Kooperation sei jedoch nicht zustande gekommen. gero