Berliner Loch im Datenschutz

Die Geheimdienste der Alliierten bedienen sich über den Berliner Verfassungsschutz unkontrolliert aller Daten aus dem Nachrichtensystem NADIS / Über die Alliierten haben auch der türkische und israelische Geheimdienst Daten angezapft  ■ Von T.Meyer/J.Gottschlich

Über das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) haben die Alliierten Geheimdienste den direkten und unkontrollierten Zugriff auf alle, auch personenbezogene Daten, an die sie auf dem normal üblichen Weg der Amtshilfe in der BRD nicht herankommen können. Dieses „Berliner Loch“ beklagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem noch nicht veröffentlichten zehnten Jahresbericht. „Das Loch muß gestopft werden“, war dann auch die Forderung des SPD-Datenschutzspezialisten Gerd Wartenberg, der diese Ungeheuerlichkeit gestern auf einer SPD-internen Veranstaltung in Berlin anprangerte.

Die Detonation von neun Kilo Plastiksprengstoff riß 1978 ein beachtliches Loch in die Mauer der Haftanstalt Celle. Die Bombenleger kamen vom Verfassungsschutz. Das nachrichtendienstliche „Berliner Loch“ birgt mehr Sprengkraft als die Bombe von Celle. Der Berliner Verfassungsschutz ist über den Computerverbund der Geheimdienste NADIS und mit seinen konventionellen Speicherungen dem Nachrichtenverbund aller Landesämter und dem Bundesamt für Verfassungsschutz angeschlossen. Mit im Nachrichtenverbund NADIS sind auch der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und die Terrorismusabteilung des Bundeskriminalamts. Amtshilfeersuchen alliierter Geheimdienste an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über in der BRD lebende Ausländer oder Bundesbürger können nicht ohne weiteres erfüllt werden. Auflagen des Datenschutzes oder das Verbot der Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Bundeszentralregister setzen dem Nachrichtenfluß an „befreundete Dienste“ Grenzen.

Das alles gilt nicht in Berlin. Hier bestimmen die Alliierten. Über den Berliner Verfassungsschutz haben die Alliierten Geheimdienste den unkontrollierten Zugang zu allen personenbezogenen Daten und auch zum Nachrichtensystem NADIS. „West- Berlin ist eine offene Stelle ohne Bindung der Einschränkung, die für das Bundesgebiet gilt“, resümierte der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Bericht. Gelten im Bundesgebiet bestimmte Beschränkungen für die Auskunft gegenüber ausländischen ...

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