Strauß gewinnt Schmäh–Prozeß

Berlin (taz) - Weil der Schriftsteller Ralph Giordano im stern über den bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß behauptet hatte, er „sei die Personifizierung des Typs jener Leute, die sich nur unter Zwang oder aus opportunistischen Gründen zur Demokratie bekehren ließen und diese Staatsform allenfalls formal handhaben“, bemühte der CSU– Senilissimus im vergangenen Jahr ganz formal die sozusagen hauseigenen Gerichte der Landeshauptstadt. Eine einstweilige Verfügung wurde gegen die beleidigende „Schmähkritik“ erlassen und jetzt von der Pressekammer am Münchener Landgericht1 unter Richter Hilger bestätigt. Die Äußerung - Giordano räumte vor Gericht ein, daß sie keine Tatsachenbehauptung enthalte - sei von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, deren Grenzen seien überschritten. Auch als sachbezogenen Beitrag zum „Meinungskampf“ mochte das Gericht sie nicht gelten lassen. Zur Erinnerung: Strauß selbst nannte Wehner ein „Kommunistenbürschel“, Brandt einen „roten Patriarchen“, der zur Hetze gegen Deutschland aufgerufen habe,– und die Grünen fand er kein Haar besser als die Nazis seinerzeit. Schließlich Strauß Demokratieverständnis: „Wem es hier nicht paßt, kann ja rausgehen aus Deutschland.“ Gruner und Jahr wie Giordano wollen, falls nötig, vom Bundesverfassungsgericht geklärt wissen, ob der Schmähkritiker Strauß allein die Meinungsfreiheit gepachtet hat. bmm