Die Aufführung von „Cry Freedom“ ist in Südafrika noch unsicher

„Cry Freedom“ ist in Südafrikas Kinos noch nicht zu sehen gewesen. Trotzdem hat der Anti-Apartheid-Film schon für einige Aufregung im Apartheid-Staat gesorgt. Denn während die wichtigste Zensurbehörde, der „Kontrollausschuß für Publikationen“ (PCB), die Verbreitung des Films im November letzten Jahres ohne Restriktionen zuließ, bestätigte die Staatsanwaltschaft Anfang Januar, daß es in Südafrika verboten ist, Steve Biko und Donald Woods, die beiden Hauptpersonen des Films, zu zitieren. Dennoch soll der Film im April in den Kinos anlaufen.

Anlaß zu der Kontroverse gaben ganzseitige Zeitungsanzeigen für den Film, die United International Pictures (UIP) Anfang Januar zur Vorankündigung geschaltet hatte. In den Anzeigen wurden Biko und Woods zitiert. Auf Anfrage eines Journalisten bestätigte der Staatsanwalt in Johannesburg, Klaus von Lieres und Wilkau, daß solche Zitate verboten seien. „Wir waren überrascht und schockiert,“ sagte UIP-Geschäftsführer Peter Digman gegenüber der taz. „Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft hat sich bisher mit uns in Verbindung gesetzt.“ UIP plant weiterhin ab Mitte März eine großangelegte Werbekampagne für den Film. „Es besteht in Südafrika ein großes Interesse an dem Film,“ sagt Digman. „Im übrigen sind wir ein Vertrieb. Wir machen keine Politik.“

Grundlagen für die Entscheidungen des „Kontrollausschusses“ werden vom „Berufungsausschuß für Publikationen“ (PAB) festgelegt. „Es muß eine deutliche und unmittelbare Gefahr für die nationale Sicherheit geben, bevor wir etwas aus politischen oder ideologischen Überlegungen verbieten“, sagt PAB-Vorsitzender Professor Kobus van Rooyen. „Viele Dinge, die uns vorgelegt werden, kritisieren die Regierung und fordern sie heraus, aber sie bedrohen nicht wirklich die Sicherheit.“

Van Rooyen nennt kritische Produkte „Sicherheitsventile“, die selbst während des Ausnahmezustandes zugelassen werden sollten. Sonst, so van Rooyen, könnte der Widerstand gegen die Apartheid zu mehr politischer Gewalt führen, statt zu einer friedlichen Lösung der Probleme.

Doch PCB und PAB sind nicht die einzigen Zensurbehörden. Das Ausnahmerecht enthält scharfe Zensurbestimmungen, die vom Innenminister selbst angewandt werden. Und auch das berüchtigte „Gesetz zum Schutz der Inneren Sicherheit“ schränkt die Pressefreiheit ein. Infolge dieses Gesetzes wurde Steve Biko „verbannt“ und darf deshalb auch nach seinem Tod nicht zitiert werden. Infolge des Gesetztes wird außerdem eine Liste von Personen aufgestellt, die nicht zitiert werden dürfen. Auf dieser Liste erscheint der Name Donald Woods. Staatsanwalt von Lieres und Wilkau betont allerdings, daß er bisher eine Anklage gegen UIP noch nicht erwägt. So könnte „Cry Freedom“ tatsächlich doch noch legal in Südafrika gezeigt werden. Hans Brandt