Frauensolidarität?

■ Geißlers Trick mit der Abtreibungsfinanzierung

Die Union hat einen neuen Weg entdeckt, auf dem sie versucht, an ihr altes Ziel zu gelangen. Abtreibung soll als „versicherungsfremde“ Leistung nicht mehr aus Mitteln der Krankenversicherung, sondern mit Geldern des Bundes bezahlt werden. Das Argument, das die CDU für diese Idee ins Feld führt, erweist sich schnell als vorgeschoben: Schwangerschaftsabbruch sei schließlich keine Heilbehandlung. Weder Sterbegelder noch die in CDU-Planungen immer wieder den Krankenkassen zugeschlagene Pflegeversicherung, um nur zwei von vielen Beispielen zu nennen, können als Heilbehandlung durchgehen. Die Intention der CDU ist also eine andere: Steuerfinanzierte Gelder unterliegen der Budgetierung und sind nahezu beliebig durch Kabinetts- und Bundestagsbeschlüsse zu reduzieren oder ganz zu sperren.

Ist der Schwangerschaftsabbruch erst als „versicherungsfremd“ durchgesetzt, wird es kaum möglich sein, den Erhalt dieser Finanzierung irgendwann wieder einzuklagen. Weil die CDU weiß, daß der Versuch, die Finanzierung von Abtreibungen direkt abzuwürgen, keine Mehrheit findet, versucht sie es auf dem kalten Weg. Und weil der CDU das Selbstbestimmungsrecht der Frau überhaupt ein Dorn im Auge ist, versucht sie Mehrheiten für ihre Positionen über Regierungskampagnen locker zu machen. Rita Süssmuth, deren Unterschrift unter diesen Forderungen ebenso steht wie die von Heiner Geißler und Ulf Fink, ist eben auch Parteimitglied – und ist deshalb auch der ultrarechten Johanna Gräfin von Westphalen stärker verpflichtet als irgendeiner abstrakten Frauensolidarität, die von den Grünen so oft beschworen wird. Oliver Tolmein