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Gerichtstermin zu AKW Würgassen

Berlin (taz) - Mitglieder der Initiativgruppe „Unrast“ beantragen heute beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Stillegung des AKW Würgassen. Im Mittelpunkt der Antragsbegründung steht die Gefahr eines möglichen Kernschmelzunfalles. Konkret berufen sich die AntragstellerInnen auf das Atomgesetz. Es sieht den Widerruf von Genehmigungen für kerntechnische Anlagen vor, bei Gefährdung der Beschäftigten oder der Allgemeinheit. Bereits 1986 wurde ein Gutachten des norddeutschen TÜV bekannt, wonach das Containment eines Siedewasserreaktors im Fall der Kernschmelze nur drei bis 21 Stunden hält, bevor das radioaktive Inventar freigesetzt wird. Damals hatten die Hamburger und die holsteinische SPD die Stillegung der Siedewasserreaktoren von den zuständigen Aufsichtsbehörden verlangt. Weder in CDU–regierten Ländern noch in Nordrhein–Westfalen rührte sich etwas. Allerdings gehört das AKW Würgassen zu den NRW– Atomanlagen, die derzeit einer „Sicherheitsüberprüfung“ unterzogen werden. Es gilt als wahrscheinlich, daß die Landesregierung zwei oder drei Jahre vor dem offiziellen Ablauf der Betriebsdauer Mitte der neunziger Jahre Würgassen zur Verschrottung freigibt. peb FORTSETZUNG VON SEITE 1

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