Uran fässerweise „umgeflaggt“

■ Die Urananlage in Ellweiler rückt immer mehr in den Blickpunkt / Umdeklarierungen wurden jetzt vom Umweltministerium bestätigt / Brennstäbe aus Karlsruhe wurden verarbeitet / Verstöße gegen Völkerrecht

Mainz (taz) – In der Urananlage Ellweiler wurden reihenweise Fässer mit Urankonzentrat umdeklariert und auch – entgegen früheren offiziellen Versionen – nicht nur Natururan verarbeitet. So landeten im Oktober 1986 aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe 682 Brennstäbe, die dort für einen Versuchsreaktor bestimmt waren, in Ellweiler. Diese Brennstäbe enthalten nach Angaben des Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Umweltausschusses Reisinger (FDP) 0,72 Prozent Uran 235. Der Rest sei Uran 238. Laut Umweltministerium wird aus der Karlsruher Fracht in Ellweiler wieder Uranoxid, das „yellow cake“, gewonnen. Umweltminister Wilhelm (CDU) bestätigte auch zum ersten Mal, daß in Ellweiler Urankonzentrat aus dem afrikanischen Staat Niger erst in südafrikanisches und dann in australisches Urankonzentrat umdeklariert wurde. Mit dieser Methode der „Umflaggung“ wollte man „unnötige Transporte vermeiden“. Wilhelm erklärte vor dem Umweltausschuß dazu, daß der „Flaggentausch“ international üblich und unter Aufsicht von Euratom erfolge. Entscheidend sei lediglich, daß die Mengen stimmen.

Der grüne Landtagsabgeordnete Dörr dagegen attestierte den Umdeklarierungen einen „Völkerrechtsbruch“. So werde gerade nicht zwischen „legalem und illegalem Uran unterschieden“. Da die Urangesellschaft auch an der Rössing-Mine in Namibia beteiligt sei, bestünde der Verdacht, daß es sich in Ellweiler auch um namibisches Uran handele. Laut dem UN-Dekret Nr.1 vom Dezember 1974 sei aber die Verfügung über namibisches Uran von der Zustimmung der UN-Kommission abhängig. Dörr kritisierte auch die „äußerst bedenkliche Produktionsausweitung“ der Urananlage. So sind nachweislich sogenannte Dekontaminationsschlämme, verseuchtes Erdreich, Asche und Raffinatlösungen in Ellweiler angeliefert worden. Felix Kurz