1.Mai–Prozeß: 18 Monate Haft

Wegen Beteiligung an den Kreuzberger Straßenschlachten vom vergangenen Frühsommer wurde jetzt der dritte Angeklagte von einem Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt: Ein 25jähriger Maschinenschlosser, der für zwei Steinwürfe in erster Instanz zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, ist jetzt in der Berufungsinstanz zu 18 Monaten Haft verdonnert worden. Der Angeklagte hatte zugegeben, sowohl am 1.Mai als auch am 17.Mai 87 jeweils einen Stein geworfen zu haben. Im ersten Fall traf er das Schild eines Polizisten, im zweiten die Rückfront einer Polizeiwanne. Obwohl der ursprüngliche Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs nicht aufrecht erhalten wurde, sondern nur schwerer Widerstand und versuchte gefährliche Körperverletzung, hielt das Landgericht eine drakonische Haftstrafe zur „Verteidigung der Rechtsordnung“ für geboten. Während zahlreiche Krawallbeschuldigte entgegen den Anträgen der politischen Staatsanwaltschaft vom Berliner Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, ist der Maschinenschlosser der zweite, dessen Berufungsverfahren mit einer Haftstrafe endte. Ein weiterer Angeklagter, in erster Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt, wartet noch auf sein Berufungsverfahren. plu