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Bevormundungsgesetz

■ Die Koalition und das sogenannte Beratungsgesetz

Ein geschickterer Schachzug hätte den Konservativen kaum einfallen können: Der §218 wird nicht direkt angetastet, sondern unterhöhlt über den Zwang zu einer Beratung, bei der die Frau auf eine Gebärmaschine reduziert wird. Dennoch ist es ihnen gelungen, den Begriff der Beratung positiv zu besetzen. Was ist schon gegen „Beratung“ zu sagen? Aber alle Kritik bleibt hilflos, solange es nicht gelingt, das Werk aus dem Hause Süssmuth als Druck-, Denunziations- und Bevormundungsgesetz zu kennzeichnen.

Gerade weil das Schlagwort „Beratungsgesetz“ so positiv besetzt ist, haben wir eine andere Situation als 1985. Da haben FDP-Abgeordnete und CDU-Frauen eine Verfassungsklage der Union gegen die Abtreibung verhindert. Doch gegen „Beratung“ haben die meisten CDU-Frauen nichts. Und die FDP-Frauen haben während der Koalitionsverhandlungen ein Beratungsgesetz grundsätzlich bejaht. Jetzt erscheint es fast unmöglich, daß sie von diesem Zugeständnis wieder abrücken. Denn das Gesetz ist sehr geschickt gemacht: Die Lebensschützer haben eine Bonbon bekommen, über die Länder können sie noch mit weiteren Verschärfungen nachziehen.

Gleichzeitig hat Süssmuth bereits auf die Fünf-Tage- Frist zwischen Indikation und Abbruch verzichtet. So wird die FDP kaum Ansatzpunkte finden, um an der Substanz des Gesetzes noch etwas zu verändern. Wahrscheinlich werden wir jetzt ein wochenlanges Gezänk um Worte erleben, nach dem Motto: Soll die Bereitschaft, das Kind auszutragen, „geweckt“ oder nur „gestärkt“ werden? Für alles andere ist der Druck von außen noch viel zu schwach. Ursel Sieber

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