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INTERVIEW"Ich sehe in diesem Gesetz eine große Chance"

■ FDP will zum Beratungsgesetz eine Arbeitsgruppe gründen / "Nicht alles ablehnen, was in dem Entwurf steht"

taz: Frau Würfel, wie reagiert die FDP auf den Süssmuth-Entwurf?

Würfel: Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet und wollen zusammen mit Frau Adam Schwaetzer und einem Juristen nächste Woche einen Gegenentwurf beraten, den ich selbst gemacht habe. Vielleicht kommen wir ja zu einem Konsens, denn es ist ganz und garnicht alles von uns abzulehnen, was in dem Entwurf von Frau Süssmuth drinsteht.

Das ist ja klar, denn die FPD hat die Weichen für den Entwurf ja mitgestellt ...

durch die Koalitionsvereinbarungen...

... und der momentane Entwurf weicht fast gar nicht von den Vereinbarungen ab.

Doch! Er geht über die Koalitionsvereinbarung entscheidend hinaus. Vor allen Dingen finde ich es nicht gerechtfertigt, den Frauen gegenüber den Zeigefinger zu heben. In Paragraph 2 wird die Beratung nur mit dem Ziel angeboten, die Bereitschaft der Schwangeren zur eigenverantwortlichen Annahme des un geborenen Lebens zu wecken, zu stärken und zu erhalten. Diese ganze Passage habe ich in meinem Entwurf rausgenommen und folgendes Beratungsziel definiert: Die Beratung dient dem ungeborenen Leben und der Schwangeren. Die Schwangere, die sich in einer für sie ausweglosen Situation befindet, soll durch die Beratung befähigt werden, sich eigenverantwortlich zu entscheiden. Wobei die Richtung der Entscheidung offen bleibt. Und wenn sie sich psychisch nicht in der Lage fühlt, die Schwangerschaft auszutragen, weil sie es nicht verkraften kann, sie schon jetzt unter Neurosen leidet, sie eventuell 44 Jahre ist und glaubt, kräftemäßig das nicht zu schaffen, obwohl sie eigentlich gesund ist, dann muß man dieser ratsuchenden Frau alle Hilfe an die Hand geben, um sie zu befähigen, die Schwangerschaft auszutragen.

Aber genau das will der Süssmuth-Entwurf ja auch.

Ja, aber da heißt es später noch, man muß in ihr die Verpflichtung wecken. Wo bleibt da eigentlich der Mann, der Miterzeuger dieser Konfliktsituation.

Weitere Knackpunkte?

Uns stört, daß die Hilfen nur bis zum dritten Lebensjahr gewährt werden sollen. Ich sehe in diesem Beratungsgesetz auch eine große Chance auf die Situation von Alleinerziehenden hinzuweisen und auch für später auftauchende Schwierigkeiten Hilfen festzuschreiben.

Wenn aber Frauen trotz all dieser Angebote das Kind nicht haben wollen?

Dann müssen sie die Möglichkeit zu einer anderen Entscheidung haben.

Was stört Sie noch?

Auf keinen Fall darf rein, daß die Länder weitere Anerkennungsvoraussetzungen bestimmen. Das ist der Hauptknackpunkt. Die Koalitionsvereinbarung sieht keine Verschärfung des § 218 vor. Interview: Ulrike Helwerth

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