Paragraph 218-Zwangsberatung / Keine will mitmachen

■ Frauenministerium spielt neuen Gesetzentwurf runter / FDP-Frauen erarbeiten Gegenentwurf

Berlin (taz/dpa) – In der Pressestelle des Frauenministerums reagierte man Ende vergangener Woche nervös. Denn es gab zahlreiche Anfragen bezüglich eines Entwurfs für das § 218-Zwangsberatungsgesetz, den die taz am Freitag bereits ausführlich dokumentiert und kommentiert hatte. AnruferInnen wurden mit der Antwort abgespeist, daß es sich bei diesem Papier nur um einen „Vorentwurf“ handele, der noch innerhalb der Partei und Koalition diskutiert werden müsse. Mit einer Veröffentlichung der entgültigen Fassung könne in zwei bis drei Wochen gerechnet werden.

Die FDP wird den vorliegenden Entwurf nicht akzeptieren, weil er erheblich über die Koalitionsvereinbarungen hinausgehe, erklärte die FDP-Bundestagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Uta Würfel, gegenüber der taz. Frau Würfel arbeitet zur Zeit an einem Gegenentwurf (Siehe Interview S. 5).

„Zugunsten der betroffenen Frauen“ hofft Frau Würfel, daß die Frauenministerin auf einige der FDP-Kritikpunkte eingehen wird. Denn das Beratungsgesetz, so Würfel, sei ein „zu sensibles Thema“, um den Koalitionsstreit darüber zu vertiefen. Die CSU will vorerst auf eine Verfassungsklage gegen die Abtreibung auf Krankenschein verzichten. Staatsminister Stoiber warnte am Samstag auf einem „Kleinen Parteitag“ in Bayreuth vor den negativen Folgen, die eine mögliche Ablehnung einer Normenkontrollklage für die CSU mit sich bringen könnte.

Die rund 250 Delegierten sprachen sich jedoch dafür aus, Abtreibungen mit Ausnahme der medizinischen Indikation, sowie künstliche Befruchtung und Sterilisationen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herauszunehmen.

Ebenso strikt lehnt die CSU die Übernahme von Abtreibungskosten durch den Staat ab. uhe