Hafenstraße illegal belauscht

■ Hamburger Datenschutzbeauftragter wirft der Staatsanwaltschaft Rechtsverstöße vor / „Mehrere hundert fast ausschließlich unverdächtige Bürger abgehört“ / Tonbänder nicht sofort gelöscht / Justizbehörde wies Vorwürfe zurück

Aus Hamburg Kai von Appen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft und Polizei hat mit ihrer spektakulären Telefonabhöraktion während des Hafenstraßenkonfliktes nach Meinung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Claus Henning Schapper, gegen geltendes Recht verstoßen. Außerdem sei der Anwendungsbereich für Eingriffsmöglichkeiten „auf das äußerste ausgedehnt“ und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz „in bedenklicher Weise strapaziert“ worden. Wie berichtet, hatte der Staatsschutz auf Anweisung der Staatsanwaltschaft in der sogenannten „heißen Phase“ des Konfliktes um die besetzten Häuser mindestens sechs Telefonanschlüsse und zwei öffentliche Telefonzellen - zunächst ohne richterliche Genehmigung - abhören lassen, um gegen die BewohnerInnen Ermittlungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ durchführen zu können. Die Abhörmaßnahmen der Staatsanwaltschaft werden für das seit Monaten äußerst gespannte Klima zwischen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten und dem Senat verantwortlich gemacht. Damals sind nach Erkenntnissen des Datenschützers mehrere hundert Telefonate von fast ausschließlich unverdächtigen BürgerInnen abgehört worden. Dies hätte den Staatsschützern bereits nach wenigen Stunden auffallen müssen, sei aber von vornherein in Kauf genommen worden. Von diesen Gesprächen hatte die Polizei zum Teil schriftliche Protokolle angefertigt, die Schapper erst nach massiver Intervention zur Einsichtnahme übergeben worden waren. In seinem Resümee forderte Schapper daher, die gesetzlichen Vorschriften für staatliche Abhöraktionen „dringend einer gesetzgeberischen Überarbeitung und Straffung“ zu unterziehen. Die Justizbehörde wies gestern abend sämtliche Vorwürfe des Hamburger Datenschützers Schapper zurück. Die Staatsanwaltschaft habe rechtmäßig im Rahmen geltender Gesetze und Vorschriften gehandelt.