Zwielichtiger Hamadi–Zeuge sagt aus

■ Der libanesische Kaufmann Mahroum ist in Düsseldorf eingeflogen, nachdem ihm vom Bundesgerichtshof für seine Aussage gegen den mutmaßlichen Schmidt/Cordes–Entführer Hamadi „freies Geleit“ zugesichert wurde

Aus Düsseldorf J. Nitschmann

Der libanesische Geschäftsmann Raschid Mahroum, der wegen seiner Vermittlungsrolle in den Entführungsfällen Cordes und Schmidt ins Zwielicht geraten war, ist am Mittwoch überraschend in Düsseldorf eingetroffen. Er wird als Zeuge im Geiselnahme–Prozeß gegen seinen Landsmann Abbas Hamadi aussagen. Unmittelbar nach der Zusicherung des „freien Geleits“ durch den Bundesgerichtshof (BGH) war Mahroum nach An gabe eines Gerichtssprechers am Dienstag abend von Zypern in die Bundesrepublik geflogen. Als im Herbst vergangenen Jahres von der Bundesanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren (wegen Verdachts an Beteiligung im Geiselnahme–Fall Schmidt/Cordes) eröffnet worden war, hatte er die BRD fluchtartig verlassen. Der Düsseldorfer Staatsschutzsenat ordnete, sofort nachdem seine Ankunft bekannt geworden war, für heute seine Vernehmung an. Ursprünglich war er erst für den 23.März als Zeuge vorgeladen worden. Gestern setzte das Gericht zunächst die Vernehmung seines 19jährigen Neffen Bahma Mahroum fort; er bestätigte im Wesentlichen seine früheren Aussagen. Danach soll der Angeklagte Abbas Hamadi Teilnehmer eines Gesprächs gewesen sein, bei dem am 17.1.1987 in einer Beiruter Wohnung die Entführung des Hoechst–Managers Rudolf Cordes geplant worden sei. Bahma Mahroum sagte vor Gericht, er habe von diesem Gespräch erst Wochen später von Verwandten im Libanon erfahren. Ob Abbas Hamadi direkt an der Entführung beteiligt gewesen sei - so die Anklage -, könne er nicht sagen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters an den Zeugen, ob möglicherweise der Angeklagte den Geiselnehmern den Tip gegeben habe, daß Cordes sich in der verspäteten Maschine befinde, die am Abend des 17.Januar außerplanmäßig in Beirut gelandet war, erklärte Bahma Mahroum: „Ich spreche nur darüber, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.“ Bei Redaktionsschluß war noch offen, ob das Gericht dieser Forderung des Zeugen nachkommen wird.