Haftverbesserungen für Ingrid Strobl

■ Haftbedingungen entsprechen jetzt denen des regulären Haftvollzugs / Für die in Hamburg inhaftierte Ulla Penselin gelten noch immer die verschärften Haftbedingungen

Die seit dem 20. Dezember inhaftierte Journalistin Ingrid Strobl hat „Hafterleichterungen“ zugestanden bekommen. Dadurch entsprechen ihre Haftbedingungen weitgehend denen des regulären Haftvollzugs bei Untersuchungsgefangenen. Im Gegensatz zu anderen Untersuchungsgefangenen, denen 129 a–Delikte zur Last gelegt werden, ist es ihr künftig erlaubt, an Gemeinschaftsveranstaltungen, am Gottesdienst und am gemeinsamen Hofgang teilzu nehmen. Außerdem ist es ins Ermessen der Anstaltleitung der JVA München–Neudeck gestellt, Besuche künftig auch ohne Trennscheibe stattfinden zu lassen - allerdings muß Ingrid Strobl danach gründlich durchsucht werden. Es ist ihr erlaubt, Privatkleidung in der Anstalt zu tragen. Außerdem darf sie künftig mehr als zwanzig Bücher in ihrer Zelle haben, ein eigenes Radiogerät und, soweit für die Arbeit an ihrem Buch über antifaschistischen Frauenwiderstand nötig, Kopien beziehen. Bei Ulla Penselin, die in Hamburg einsitzt, werden allerdings nach wie vor die verschärften Haftbedingungen nach dem 15–Punkte–Sonderprogramm für 129 a–Gefangene durchgezogen. Eine Stellungnahme des für die Haftbedingungen zuständigen Ermittlungsrichters, wieso Ulla Penselin und Ingrid Strobl unterschiedlich behandelt werden, war gestern nicht zu bekommen. Oliver Tolmein