Kinder aus BGS–Gewahrsam entlassen

■ Nach einer Woche Zwangsaufenthalt in BGS–Kaserne wurden sieben kleine Kurden ihren Verwandten übergeben / Jugendamt stellte Asylanträge / Alleinreisende Kinder sollen generell abgewiesen werden

Hannover/Berlin (taz) - Die sieben kleinen kurdischen Yeziden, die vom Bundesgrenzschutz eine Woche lang in Hannover in einer Grenzschutzkaserne festgehalten wurden, dürfen in der BRD bleiben. Gestern hat das Jugendamt Hannover für die Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren Asylanträge gestellt und damit die einwöchige Internierung der Kinder im Altern von drei bis elf Jahren beendet. Die Kinder waren bei ihrer Ankunft am Flughafen Hannover vom BGS an der Einreise gehindert worden. Die yezidischen Kinder wurden gestern Nachmittag von ihren in der BRD lebenden Verwandten aus einer BGS–Kaserne abgeholt. Bereits am Donnerstag hatte das Jugendamt eigene Mitarbeiter zu Amtsvormündern der Kinder bestellt, die gestern die Asylanträge beim Verwaltungsgericht Hannover einreichten. Die Internierung war mit der möglichen Gefährdung bundesrepublikanischer Interessen begründet worden, da nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Kinder Sozialhilfe beziehen würden. Diese Vorgehensweise ist gegenüber Kindern, die allein in die BRD gekommen sind, bislang beispiellos. Nach dem Ausländergesetz unterliegen Minderjährige unter 16 Jahren weder der Visapflicht noch benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis. Nach Angaben eines hannoveraner Anwalts hat das Bundesinnenministerium in der letzten Woche eine neue Verfahrensordnung erlassen, die dem BGS vorschreibt, alleinreisende Kinder wieder zurückzuschicken. Betroffen davon wären vor allem Kinder aus Iran, die bisher die größte Gruppe stellen, die ohne Begleitung Erwachsener in der BRD eintreffen. Nach Angaben aus Yezidi–Kreisen ist es dagegen das erste Mal, daß Kinder ihrer Volksgruppe allein geflüchtet sind. Die in der Türkei lebenden yezidischen Kurden sind eine kleine religiöse Minderheit, die sowohl vom türkischen Staat als auch ihrer Umgebung dauernder Verfolgungen ausgesetzt sind. Trotz der Vertreibung aus ihrer Heimat hat das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Jahren einen generellen Asylanspruch für die Yezidis als Volksgruppe verneint. Die zuständigen Länderinnenminister haben sich dennoch darauf verständigt, Yeziden vorläufig nicht abzuschieben. Voges/Gottschlich