FDP will liberale Zielbestimmung

Bonn (taz) - Auf einen Koalitionsstreit über das § 218–Beratungsgesetz hofft die Opposition anscheinend vergeblich. Nach Mitteilung der frauenpolitischen Sprecherin der FDP–Fraktion, Uta Würfel, will Ministerin Süssmuth der Kritik der Liberalen in einigen Punkten entgegenkommen. So ist die im Süssmuth–Entwurf vorgesehene Androhung eines Bußgelds für den Fall, daß ÄrztInnen der Fortbildungspflicht nicht nachkommen, nach den Worten Uta Würfels „vermutlich vom Tisch“. Den ÄrztInnen, die Indikationen stellen, überhaupt eine Fortbildung aufzuerlegen, halten auch die Freidemokraten für geboten. Uta Würfel begründete dies gestern damit, daß von ÄrztInnen in der Vergangenheit ihre Schwierigkeiten mit dieser Aufgabe dargestellt worden seien. Allerdings wollen die Liberalen dazu keine Einzelvorschriften im Beratungsgesetz haben. Eine liberalere Formulierung will die FDP außerdem bei der Zielbestimmung der Beratung durchsetzen. Bisher heißt es im Süssmuth–Entwurf, bei der Schwangeren müsse die Bereitschaft „zur Annahme des ungeborenen Lebens geweckt“ werden. Als „Knackpunkt“ gilt bei der FDP nun noch, daß die Familienministerin den Bundesländern freie Hand geben wollte, die Anerkennungsvoraussetzungen für Beratungsstellen und ÄrztInnen nach eigenem Gusto genauer bestimmen zu können. Dieser Passus geht über die Koalitionsvereinbarungen hinaus, dürfte aber auch für die Union verzichtbar sein: Birgt er doch die Gefahr, daß SPD–Länder ihn zur Aufweichung des Gesetzes nutzen wollen. cw