Hamadi–Prozeß ohne Hamadi und Publikum

■ Öffentlichkeit und Angeklagter im Hamadi–Prozeß ausgeschlossen / Angst des Zeugen vor Gefahr für Familie

Im Düsseldorfer Hamadi–Prozeß ist am Dienstag neben der Öffentlichkeit überraschend auch der Angeklagte Abbas Hamadi (29) für die Dauer der Vernehmung des Zeugen Raschid Mahroum (44), dem ersten Vermittler im Entführungsfall Cordes/Schmidt, von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Der Vorsitzende Richter Arend begründete diesen Senatsbeschluß mit der Befürchtung, daß der wegen seiner dubiosen Vermittlerrolle bei den Strafverfolgungsbehörden ins Zwielicht geratene Mahroum bei seiner weiteren Vernehmgung vor Gericht „in Gegenwart des Angeklagten nicht in vollem Umfang die Wahrheit sagen wird“. Mit diesem Beschluß war der Staatsschutzsenat der Bitte von Mehroum nachgekommen, im Beisein der Presse und des Angeklagten über den Kreis der Entführer „nicht frei sprechen“ zu wollen. Bei einer wahrheitsgemäßen Aussage sehe er seine Verwandten und sich „in hohem Maße gefährdet“. Eher würde er deshalb eine zehnjährige Gefängnisstraße in der Bundesrepublik absitzen. Der Senatsvorsitzende hatte Mahroum während seiner ersten Einlassung am Donnerstag wiederholt auf „erhebliche Widersprüche“ zu seinen voraufgegangenen Aussagen beim Ermittlungsrichter hingewiesen. Eine Falschaussage vor Gericht wäre durch das ihm vom Bundesgerichtshof zugesicherte „freie Geleit“ nicht mehr gedeckt. Nach einer nichtöffentlichen Anhörung des Zeugen zu seinen Gefährdungsgründen kam das Gericht zu der Auffassung, daß Mahroum bei seinen Aussagen über den Personenkreis der Entführer „möglicherweise nahe Anverwandte“ des Angeklagten belasten müsse. Im Hinblick darauf sei für den Zeugen „objektiv eine Gefährdungslage“ gegeben. Die Rechtsanwälte des Angeklagten hatten zuvor erfolglos gegen den Ausschluß des Angeklagten interveniert, weil sie sich in den Möglichkeiten ihrer Verteidigung beschnitten sähen. Die Bundesanwaltschaft hielt dem entgegen, daß es hier „um ein Strafverfahren wie kein anderes“ gehe, bei dem der Grundsatz der allumfassenden Sachaufklärung im Vordergrund stehe: „Wir müssen alles tun, um der Wahrheitsfindung einen Schritt näher zu treten“, sagte Bundesanwalt Karl–Heinz Schnarr. J. Nitschmann