Italien verschärft Sexualstrafrecht

Rom (taz) - Nach zahlreichen Sitzungen und Plenardiskussionen macht Italien ernst mit seiner umfangreichen Reform des Sexualstrafrecht: Es soll ein Modellgesetz verabschiedet werden, das vor allem den sprunghaft angestiegenen Fällen von Vergewaltigung Rechnung tragen soll. Die wichtigsten Punkte: Künftig wird schon die „mit Gewalt verbundene obszöne Handlung vor oder gegenüber Frauen oder Kindern“ wie die „vollendete“ Vergewaltigung mit zwei bis acht Jahren Gefängnis bestraft. Bei Opfern unter 18 Jahren können die Strafen sogar verdoppelt werden. Strafverschärfend wirkt, wenn die Tat von einer Gruppe begangen wird. Das Abdrängen einer Frau in eine dunkle Ecke wird nun mit zwei bis acht Jahren geahndet, auch wenn die beabsichtigte Vergewaltigung nicht erfolgt ist. Besonders einschneidend ist die Umwandlung der Sexualstraftat in ein sogenanntes „Offizialdelikt“. Die Anklage muß dann von Amts wegen erfolgen. Der Staatsanwalt muß in jedem Fall Anklage erheben, auch wenn das Opfer nicht aussagt oder die Anzeige zurücknimmt. Damit soll die noch immer gängige Prxis unterbunden werden, vergewaltigte Mädchen auch noch zur Heirat mit ihren Peinigern zu zwingen, weil die Ehefrau dann nicht gegen ihren Mann aussagen muß. Und noch eine wesentliche Neurung beinhaltet das Gesetz: Neben der geschädigten Frau können sich nun auch Frauenvereinigungen als NebenklägerInnen konstituieren, womit auch Schadensersatzansprüche der „Frauen an sich“ möglich werden. Werner Raith