„Zufallsfang“: Hoffmann gefaßt

■ Der des zweifachen Polizistenmordes an der Startbahn Verdächtigte wurde in Amsterdam verhaftet

Von T.Meyer & M.Kniesburges

Frankfurt (taz) - Nach viereinhalbmonatiger öffentlicher Fahndung mit internationalem Haftbefehl ist am Freitagabend der 24jährige Frank Hoffmann aus Mörfelden–Walldorf bei einer Routinekontrolle der Polizei in Amsterdam verhaftet worden. Gegen Hoffmann besteht „dringender Tatverdacht wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes“ an zwei Polizisten am 2. November 1987 an der Startbahn 18 West. Bereits am frühen Morgen des 3.November war der 33jährige Werbegraphiker Andreas Eichler unter dem Verdacht der „Beteiligung an den Polizistenmorden“ in der Wohnung seiner Verlobten festgenommen worden. Dort hatte die Polizei in dem Rucksack Eichlers die Waffe gefunden, aus der die tödlichen Schüsse abgegeben wurden. Diese Waffe war einem Zivilbeamten bei einer Demonstration in Hanau am 8.11.86 entwendet worden. Laut Bundesanwaltschaft (BAW) hat Eichler wenige Tage später ausgesagt, Hoffmann habe ihm die Waffe in den Rucksack gesteckt. Eichler bestreitet bis Fortsetzung auf Seite 2 heute, mit den Todesschüssen überhaupt etwas zu tun zu haben, und hob in einer öffentlichen Erklärung hervor, er hätte eine solche Tat niemals gebilligt. Frank Hoffmann wurde laut Amsterdamer Polizei am Freitag aus „purem Zufall“ festgenommen. Eine vorab geplante gemeinsame Fahndungsaktion von bundesdeutschen und niederländischen Behörden habe es nicht gegeben. Eine Polizeistreife, so der Amsterdamer Polizeisprecher Wilting, sei am Freitagabend zu einem Raubüberfall an der Beursstraat gerufen worden. Am Tatort sei eine Person, die „offensichtlich nicht an dem Raubüberfall beteiligt war, plötzlich davongelaufen“. Der nachsetzenden Polizei gelang es, den Mann festzunehmen. Auf der Wache habe er sich als Nicolas Lütz ausgegeben. Konfrontiert mit den Interpol–Fotos habe Hoffmann schließlich seine Identität zugegeben. Der BAW–Sprecher bestätigte am Samstag lediglich die Festnahme Hoffmanns. Die niederländischen Behörden rechnen mit einem Auslieferungsantrag der BRD. Bis dahin bleibt Hoffmann in Untersuchungshaft. Ebenso wie zuvor Eichler hatte Hoffmann in einem Brief an die taz vom 17.11.1987 die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. Im Rahmen der Fahndung nach Hoffmann waren im Rhein–Main–Gebiet zahlreiche Wohnungen durchsucht worden. Anfang Dezember stellte die BAW unter dem Vorwurf „Strafvereitelung zugunsten Frank Hoffmann“ zwei Haftbefehle aus, von denen jedoch nur einer vorübergehend vollstreckt wurde. Schon zu diesem Zeitpunkt müssen die Ermittlungsbehörden Hinweise darauf gehabt haben, daß der Gesuchte in den Niederlanden sein könnte. In Verhören sollen Beschuldigte mit dem Vorwurf konfrontiert worden sein, es sei von einer möglichen oder geplanten Flucht Hoffmanns nach Holland die Rede gewesen. Dem „Zufallsfang“ Hoffmanns in Amsterdam waren insbesondere zu Beginn der Fahndung Ungereimtheiten vorangegangen. So wurde der Gesuchte noch am 7.11. beim Einkauf in Walldorf gesehen, obwohl der Haftbefehl bereits vom 6.11. datiert. Bei der Mutter Hoffmanns, bei der er sich zu dieser Zeit aufgehalten haben soll, wurde von den Behörden nicht nach ihm gesucht. Die BAW wirft Hoffmann und Eichler neben Mordbeteiligung die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor, die laut BAW aus mindestens acht Personen bestehen soll. Bei wechselnder Beteiligung soll diese sogenannte Gruppe für Brandanschläge, das Umsägen von Strommasten sowie den Raub zweier Polizeipistolen 1984 und 1986 in Hanau verantwortlich sein.