Senden mit einstweiliger Verfügung

■ Erfolg für Radio Z: Nürnberger Alternativsender gewann vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht / Medienrat hatte Lizenz entzogen / Bayerische Medienzentrale legt gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde ein

Aus Nürnberg Bernd Siegler

Der Nürnberger Alternativsender Radio Z kann vorerst weiter senden. Die 17.Kammer des Verwaltungsgerichts in Ansbach gab der beantragten einstweiligen Anordnung des Senders gegen den Beschluß des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt. Danach hätte Radio Z den Sendebetrieb sofort einstellen sollen. Aufgrund der drohenden wirtschaftlichen Nachteile darf Z mit seinen drei Stunden täglich bis zum schriftlichen, rechtsgültigen Bescheid der BLM über den Äther gehen. Wie berichtet, hatten die Medienräte von CSU, Kirche und Bauernverbänden dem Sender religiöse Verunglimpfung, unklare finanzielle Verhältnisse, einen indirekten Aufruf zu einer Hausbesetzung sowie die Verbreitung von Terminen kommunistischer Organisationen in der Ausländersendung vorgeworfen. Das Ansbacher Verwaltungsgericht sah sich außerstande, die Finanzierungsfrage im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu klären. Anhaltspunkte für tendenziöse und einseitige Berichterstattung fanden die Richter überhaupt keine. Dabei stützen sie sich auf das von der BLM erstellte Gutachten über Radio Z, das auch als Beschlußvorlage im Medienrat vorgelegen hatte. Ein Ausschuß der BLM hatte dazu „Radio Z“ 14 Tage lang mitgeschnitten und ausgewertet. In der Expertise ist von „durchweg professionell gestalte ten Nachrichtensendungen“, „großer Bandbreite der Themen“, „ansprechender Moderation“ und „mit viel Sachverstand gestalteten Kultursendungen“ die Rede. Auch das „Forum ausländische Mitbürger“ wurde als wünschenswerter und gut konzipierter Beitrag von Radio Z bezeichnet. Die Mehrheit der Medienräte hatte sich darüber einfach hinweggesetzt. Daraufhin sprachen die SPD–Vertreter von einem „Akt der Zensur“ und einem „medienpolitischen Skandal“. Die Vereinigung demokratischer JuristInnen sowie die Deutsche Journalistenunion und die bayerischen Grünen unterstützten den Sender ebenfalls. Die BLM hat gegen den Ansbacher Beschluß beim Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde eingelegt. Bisher hatte deren Geschäftsleitung den Sender im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Medienerprobungsgesetzes gesehen und eine Genehmigung des Senders im Medienrat vorgeschlagen. Bei Redaktionsschluß war die Kammer des Gerichtshofes unter dem Vorsitz eines Stellvertreters zusammengetreten. Ein Beschluß wurde frühestens für den späten Abend erwartet.