Sah Polizei bei Anschlag zu?

■ Zeuge im Strommasten–Prozeß gibt Hinweis auf Beschattung der Angeklagten durch LKA–Beamte

Aus München Luitgard Koch

Eigentlich sollten gestern am 16. Tag des Münchner Strommast– Prozesses die Plädoyers begonnen werden. Doch weil die Verteidigung erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen des Beamten Ludwig Thomas aus dem bayerischen Landeskriminalamt anmeldete, wurde der nochmals verhört. Grund: Die Verteidigung vermutete, daß der Anschlag auf die Tutzinger Computerfirma TST quasi unter den Augen der Polizei von den beiden Angeklagten, dem 25jährigen Rudolf G. sowie Mathias Z. (20), durchgeführt wurde. Thomas erklärte dagegen gestern vor Gericht, die Polizei habe weder von dem Anschlag gewußt noch die Angeklagten dabei beobachtet. Für die zentrale Frage, ob G. denn auch am 12. April beschattet worden sei, hatte der Beamte gestern keine Aussagegenehmigung. Einem darauf erfolgten Beweisantrag des Verteidigers Gerhard Meyer zum nochmaligen Verhör weiterer LKA–Beamter gab Richter Polack am Nachmittag statt. Und dann kam es zur Aussage des LKA–Dezernatsleiters Richard Voest: G. sei ab dem 20.3. „nur sporadisch“ observiert worden. Auch in der fraglichen Nacht des 12.4. sei eine Observationsgruppe hinter ihm her gewesen, habe aber ab „0.19 Uhr seine Spur“ verloren. Fortsetzung auf Seite 2