Spannung um Radio Z

Nürnberg (taz) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will heute oder morgen über die einstweilige Verfügung entscheiden, die Radio Z gegen den Beschluß der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) erwirkt hat. Der Medienrat der BLM hatte dem Alternativsender u.a. wegen angeblicher tendenziöser Berichterstattung die Lizenz zum 20.3. entzogen. Das Ansbacher Verwaltungsgericht hatte jedoch den Beschluß vorläufig außer Kraft gesetzt.