Gesetzentwurf für Frauenparität

■ In Nordrhein–Westfalen legt die SPD ein Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst vor / Über „Einzelfallgerechtigkeit“ sollen Auswahlkommissionen entscheiden, im Regelfall also Männer

Aus Bochum Anne Weber

In Nordhrein–Westfalen will die SPD mit der Quotierung zugunsten von Frauen jetzt Ernst machen. Im öffentlichen Dienst sollen sich die Beschäftigten in Zukunft im Verhältnis 50 Prozent Frauen : 50 Prozent Männern gegenüberstehen. Garant für diese Fifty–Fifty–Regelung soll ein Gleichstellungsgesetz sein, das zur Zeit als Entwurf dem nordrhein–westfälischen Landtag vorliegt. Die Parlamentarische Staatssekretärin für Gleichstellungsfragen Ilse Ridder–Melchers und Innenminister Schnoor sind verantwortlich für den Gesetzentwurf. Er sieht eine erhebliche Er weiterung des bisherigen Frauenförderungskonzepts der Landesregierung vor: Frauen sollen nicht mehr „nur in dem Maße gefördert werden, wie sie im Öffentlichen Dienst unterrepräsentiert sind“, sondern jetzt sollen sie per gesetzlicher Grundlage vor allem in die Chefetagen befördert werden. Die nordrhein–westfälische SPD schmückt sich stolz mit ihrer frauenfreundlichen Vorreiterpolitik, die nun endlich neben „der rechtlichen Gleichheit“ zwischen den Geschlechtern auch für ihre „tatsächliche in der sozialen Wirklichkeit“ sorgen soll. Gelassen nimmt sie die Kritik von CDU und FDP zur Kenntnis (Die Frauen werden durch das Gesetz zu Pflegefällen“, so der FDP Abgeordnete Andreas Reichel im Landtag), und gelassen goutiert sie auch die Zustimmung von Frau Süßmuth. „Wir freuen uns über alle, die für unser Gesetz sind. Verabschiedet wird es auf jeden Fall, da wir die Mehrheit im Landtag haben“, lautet der selbstgefällige Kommentar des persönlichen Referenten von Frau Ridder–Melchers, Rudi Kliege. Probleme gibt es nach seiner Auskunft „ganz woanders, in den Beamtenköpfen und den Führungsetagen der Ministerien“. Kliege weist da auf eine eklatante Schwachstelle des anscheinend progressiven SPD– Vorhabens hin: Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Frauenförderung. Wer wird über den Qualifikationsgrad, das sogenannte Arbeitsplatzprofil der zukünftigen Bewerberinnen entscheiden? Und wer wird wohl die per Gesetz vorgesehene „Einzelfallgerechtigkeit“ nach „schwerwiegenden sozialen Gesichtspunkten“ in Bezug auf männliche Mitbewerber walten lassen? Die Auswahlkommission der Personalstellen - im Regelfall also Männer. Damit der Vorwurf auch aus den SPD–eigenen Reihen - „Ihr provoziert, daß Frauen wegen ihrer Bevorzugung schlechter beurteilt werden“ nicht Wirklichkeit wird, sollen die etwa 125 kommunalen Gleichstellungsstellen Kontrollfunktion ausüben. Auf welche Art und Weise diese Alibi– Frauenvertretungen agieren werden, bleibt offen. „Weibliche Erfahrungshorizonte wie mehrjährige Erziehungstätigkeit müssen bei de Beurteilung von Frauen unbedingt mit einbezogen werden. Gegen die Unsensibilität der Personalstellen im Öffentlichen Dienst werden wir mit Fortbildungslehrgängen angehen“, so Kliege. Nicht gerade überzeugend stellt er sein eigenes Ministerium als Vorbild für eine frauenfreundliche Einstellungspraxis dar: „Wir haben hier in den letzten Jahren bevorzugt Frauen eingestellt. Ich selbst bin hier beschäftigt, weil ich quasi schon immer hier war, sozusagen als Unikum.“