„Radio Z“ darf weiterfunken

■ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbotsentscheidung des Medienrats nicht / Sendebetrieb bis zum förmlichen Bescheid über Genehmigung ohne weitereserlaubt

Aus Nürnberg Bernd Siegler

Pech für die bayerischen CSU– Medienräte: Nach der Entscheidung des 25.Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes darf Bayerns einziger alternativer Sender, „Radio Z“, vorerst weiter für eine „Hitzewelle über Nürnberg“ (Eigenwerbung) sorgen. Vorher hatte bereits das Verwaltungsgericht in Ansbach im Rahmen einer einstweiligen Anordnung den vorläufigen Sendebetrieb gebilligt. Dagegen hatte die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) sofort beim VGH Be schwerde eingelegt - und gestern verloren. Der Medienrat der BLM hatte am 17.3. dem Alternativsender die endgültige Genehmigung versagt. Das Ansbacher Verwaltungsgericht konnte keine Anhaltspunkte für tendenziöse Berichterstattung von „Radio Z“ finden, die BLM rief den VGH an. Man wollte klären lassen, „daß der Medienrat im Rahmen seiner Programmverantwortung nicht daran gehindert ist, eigenständige Schlußfolgerungen anzustellen“. Der BLM ging es damit um das Prinzip, weiterhin hoheitlicher Wächter über die Rundfunkfreiheit zu sein. In seinem Urteil geht der VGH nicht auf die Vorwürfe gegen „Z“ ein. Der VGH versteht den Medienratsbeschluß formal lediglich „als Willensbildung, die sich noch nicht in einem förmlichen Bescheid niedergeschlagen“ habe. Außerdem hätten verschiedene Medienräte für eine Fortsetzung des Probebetriebs von „Radio Z“ über den 20.3. hinaus plädiert. Der VGH verwies die Entscheidung wieder zurück an die BLM, die jetzt entweder einen förmlichen Bescheid über Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Senders erlassen oder die Sache Mitte April noch einmal vor den Medienrat bringen muß.