Ausländerbeiräte: Wahlrecht muß sein

Wiesbaden (dpa) - Ein kommunales Wahlrecht als ersten Schritt zur völligen Gleichstellung der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer haben Sprecher von Ausländerbeiräten aus dem gesamten Bundesgebiet verlangt. Menschen, die auf Dauer in der Bundesrepublik lebten und arbeiteten, Steuern zahlten und den allgemeinen Wohlstand mitgeschaffen hätten, dürften „vom Prozeß der politischen Willensbildung nicht ausgeschlossen“ werden, hieß es am Samstag in Wiesbaden auf der ersten Bundeskonferenz der Ausländerbeiräte und -vertretungen in der BRD. Die demokratisch legitimierten Ausländerbeiräte hätten sich als „ein wirksames Instrument politischer Partizipation auf kommunaler Ebene“ zwar bewährt, könnten aber ein Ausländerwahlrecht als Beitrag zur Integration nicht ersetzen. Die Forderung nach dem Kommunalwahlrecht für Ausländer allein sei allerdings „zu eng“ gefaßt, sagte Tsambikos Kolios, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen. Zahlreiche für die Ausländer wichtige Bereiche der Gesetzgebung - vor allem das Ausländerrecht, aber auch Fragen der Schul– und Ausbildung - seien nicht in die Kompetenz der Städte und Gemeinden gegeben.