: Anwälte fordern Freilassung von Strobl und Penselin
Berlin (taz) - Sechzehn RechtsanwältInnen und Mitglieder eines nordrhein–westfälischen Asyl– und Ausländerrecht–Arbeitskreises haben jetzt gegen die BKA– Razzia vom 18.12.87 und die Isolationshaft gegen Ingrid Strobl und Ulla Penselin protestiert. Unter Bezugnahme auf Formulierungen eines Haftbefehls heißt es in dem Schreiben an den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof: „Es macht uns betroffen, wenn zur Begründung des Vorwurfs der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine oppositionelle Haltung zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung herangezogen wird. Denn auch wir „gehören zu einem Kreis von Personen, die sich intensiv mit dem Thema Flüchtlingsproblematik, Asyl– und Abschiebepolitik der BRD auseinandersetzen“, „sich überwiegend seit Jahren kennen“ und an öffentlichen Veranstaltungen und nicht–öffentlichen Arbeitstreffen hierzu teilnehmen.“ Die UnterzeichnerInnen „weisen diesen Versuch der Kriminalisierung von Oppositionsansätzen auf das schärfste zurück“. Sie fordern die unverzügliche Freilassung von Ingrid Strobl und Ulla Penselin sowie die Einstellung aller in diesem Zusammenhang eröffneten Ermittlungsverfahren. peb
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen