Verbotsirrtum führt zu Freispruch

■ Presserechtlich Verantwortlichen der Jugendzeitung fetzngaier vom Vorwurf der Verumglimpfung freigesprochen / Verworfener Beschlagnahmebeschluß führt zum Verbotsirrtum

Nürnberg (taz) - Mit einem Freispruch endete ein Verfahren gegen Bayerns größte jugendeigene Zeitung fetzngaier. Dem presserechtlich Verantwortlichen der Ausgabe vom Dezember 87 war vorgeworfen worden, mit einer Karrikatur des Kruzifixes, dargestellt als Mausefalle, das religiöse Empfinden der christlichen Glaubensgemeinschaft beschimpft zu haben. Und mit einem Artikel unter dem Titel „Sieg im Volkskrieg“ soll das Magazin weiterhin die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik bös willig verächtlich gemacht haben. Der Autor hatte unter anderen geschrieben: „Dieser Staat bedient sich bis in die Gegenwart - personell und, wenn es sein muß, strukturell - seines Vorgängerstaates.“ Zum dem Freispruch kam es nun, da sich der verantwortliche Redakteur nach Auffassung des Gerichts im „Verbotsirrtum“ befunden habe. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft vom Dezember 87, die inkriminierte Ausgabe beschlagnahmen zu lassen, war vom Nürnberger Amtsgericht verworfen worden. Daraus habe der 21jährige dann die Überzeugung ableiten können, keiner der Beiträge könne juristisch belangt werden. Ohne diesen Verbotsirrtum hätte der Angeklagte mit einem Schuldspruch rechnen müssen. Die Ausgabe des fetzngaier war im Januar dann doch noch beschlagnahmt worden. Am 11. Januar folgte das Nürnberger Landgericht einem Beschwerdeantrag des Staatsanwaltes und ordnete die Beschlagnahme und eine Hausdurchsuchung beim presserechtlich Verantworlichem an. wg.