Ahaus: Bauarbeiten gehen weiter

■ Stadt Ahaus ordnet sofortigen Vollzug der Baugenehmigung am Zwischenlager atomarer Brennelemente an / Nach dreijähriger Pause arbeiten die Bagger weiter / Kläger gehen vor das Bundesverwaltungsgericht

Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Nach fast dreijähriger Unterbrechung sind am Dienstag die Bauarbeiten am Brennelemente–Zwischenlager Ahaus wiederaufgenommen worden. Mit einem am selben Tag veröffentlichten Schreiben vom Gründonnerstag ordnete die Stadt Ahaus als baurechtliche Genehmigungsbe hörde die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung an. Hermann Lenting, der als Anwohner seit Jahren gegen den Bau des atomaren Zwischenlagers klagt, konnte sich von der Aufhebung des Baustopps am Dienstag morgen durch einen Blick aus dem Fenster überzeugen, wo sich Bauarbeiter an dem fast fertiggestellten Rohbau zu schaffen machten. Im Oktober 1987 hatte der sogenannte Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in einem Berufungsurteil die Baugenehmigung der Stadt Ahaus für rechtmäßig erklärt und im Februar 1988 auch den Baustopp aufgehoben. Schon vor den beiden OVG– Beschlüssen hatte die Betreiberseite nach Angaben von Kläger– Anwältin Rülle–Hengesbach als Termin des Weiterbaus stets den April 1988 genannt. Die Betreiber wollen das Zwischenlager, das bisher etwa 50 Mio. Mark verschlungen hat, in zwei Jahren in Betrieb nehmen. In Ahaus sollen neben abgebrannten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren auch Brennstoff–Kugeln aus Hochtemperaturreaktoren zwischengelagert werden. Trotz der Wiederaufnahme der Bauarbeiten geht die juristische Auseinandersetzung um das Zwischenlager weiter. Hermann Lenting hat inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin Revision gegen das Urteil vom Oktober eingelegt. Außerdem wurde noch am Dienstagabend ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim BVG eingereicht. Neben dem Baugenehmigungsverfahren, das sich im wesentlichen auf den Bau des Atomlagers in einem normalen Industriegebiet bezieht, läuft das atomrechtliche Genehmigungsverfahren zur Einlagerung der Brennelemente.