Elf Jahre für Hamadi?

■ Für die Bundesanwaltschaft ist die Beteiligung Abbas Hamadi an der Entführung von Cordes belegt / Forderung bleibt unter der möglichen Höchststrafe

Aus Düsseldorf J. Nitschmann

Eine Gesamtfreiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren hat die Bundesanwaltschaft in dem Düsseldorfer Staatsschutz–Prozeß gegen den Deutsch–Libanesen Abbas Hamadi(29) wegen zweifacher Geiselnahme in Tateinheit mit Nötigung der Bundesregierung sowie Vergehen gegen das Sprengstoff– und Luftverkehrsgesetz gefordert. Für sie stehe zur „vollen Überzeugung“ fest, daß Hamadi an der Entführung der beiden bundesdeutschen Geschäftsleute Rudolf Cordes und Alfred Schmidt im Libanon „aktiv mitgewirkt“ habe, um seinen in der Bundesrepublik wegen Flugzeugentführung einsitzenden Bruder Mohammad(21) freizupressen und dessen Auslieferung an die USA zu verhindern, erklärten die beiden Bundesanwälte am Mittwoch zum Abschluß ihres zweitägigen Plädoyers. Bei ihrer Beweisführung stützen sich die Ankläger insbesondere auf abgehörte Telefongespräche des Angeklagten sowie dessen Fingerabdrücke auf einem Schreiben des gekidnappten Schmidt an seine Mutter. Diese „gravierenden Belastungsgründe“ ständen der Einlassung des Angeklagten entgegen, er habe mit den beiden Entführungsfällen nichts zu tun. Fortsetzung auf Seite2