Atommüll auf die Schienen

■ Bundesbahn soll Generalverantwortung für alle Atomtransporte erhalten / Widerstände der Industrie gegen Töpfers Pläne, die Bereiche Transport, Abfall–Behandlung, und Kraftwerksbetrieb zu entflechten

Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Die Brennelemente–Produktion soll nach Angaben von Bundesumweltminister Töpfer doch nicht von Hanau nach Wackersdorf verlegt werden. Derartige Pläne, die am Wochenbeginn durch die Mainzer Allgemeine Zeitung bekannt wurden, habe es zwar in seinem Ministerium gegeben, räumte Töpfer ein. Es sei aber nur eine „Idee“ gewesen, wie Transportwege verkürzt werden könnten, die aber nicht verfolgt würde und auch der Atomindustrie nicht vorgeschlagen worden sei. Nach kritischen Äußerungen aus der eigenen Partei betonte Töpfer, er halte daran fest, der Bundesbahn die Generalverantwortung für alle Atomtransporte zu geben. Die Bahn sei dafür nicht unter dem Aspekt „alles auf die Schienen“ ausgewählt worden, sondern weil sie die „höchste Akzeptanz“ habe als Spediteur, „der mit der Kernenergie nicht verschwistert oder verschwägert“ sei. Zwischen den Atomanlagen– Betreibern und der DB soll ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden; die Bahn behielte dabei auch die Verantwortung für Transporte, die an Subunternehmen vergeben werden. Es könne nicht verhindert werden, daß andere Spediteure, die die gesetzliche Voraussetzung erfüllten, eine Transportgenehmigung erhiel ten, aber: „Die bekommen dann keine Transportaufträge“, ist sich der Minister der Zustimmung der Atom–Lobby sicher. Sein Konzept, die Bereiche Transport, Abfall–Behandlung, Brennstoff–Herstellung und Kraftwerksbetrieb zu „entflechten“, hält Töpfer für „den größten Einschnitt in die deutsche Wirtschaft seit Jahrzehnten“. Dagegen gebe es noch Vorbehalte in der Industrie und Widerstände bei den Ländern, besonders Bayern, die auch nach einem erneuten Gespräch gestern mit den Länder– Vertretern offensichtlich nicht ausgeräumt werden konnten. Hinsichtlich des Schnellen Brüters in Kalkar kündigte Töpfer an, es müsse „jetzt“ entschieden werden, ob von Bonn „verfahrenslenkende Weisungen“ an die Düsseldorfer Landesregierung ergehen. Ein zeitliches Ultimatum wollte er nicht nennen. Diese Weisungen betreffen verfahrensrechtliche Aspekte wie die Begutachtung bisheriger Änderungen am Brüter, die entgegen der Auffassung Düsseldorfs einer weiteren Genehmigung des Brüters dann nicht mehr im Wege stehen dürfen. Einige sicherheitstechnische Fragen müßten zwar noch abgearbeitet werden, so Töpfer, aber ein „Ermessensmißbrauch“ durch die NRW– Landesregierung aus politischen Gründen könne nicht geduldet werden.